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topplus Umsetzung von EU-Richtlinie

Neues Gesetz zur schnelleren Genehmigung für Erneuerbare-Energien-Anlagen

Mit dem Entwurf will die Bundesregierung Genehmigungsverfahren im Wasserrecht anpassen. Das betrifft vor allem Wasserkraft, Geothermie, schwimmende Solaranlagen, Wärmepumpen und Windenergieanlagen.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13640) zur Änderung von Zulassungsverfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes vorgelegt. Damit sollen Regelungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU 2023/2413), mit der die EU den Anteil der Energie aus erneuerbaren Quellen in der Union auf mindestens 42,5 % bis zum Jahr 2030 steigern will, umgesetzt werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, sollen Genehmigungsverfahren für Projekte der erneuerbaren Energien in den EU-Mitgliedstaaten deutlich beschleunigt werden. Das Gesetz zielt darauf, die Vorgaben zu Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien im Wasserrecht anzupassen. Konkret sind Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz und im Bundeswasserstraßengesetz vorgesehen.

Kernpunkte sind verkürzte Genehmigungsfristen für Wasserkraft, Geothermie, schwimmende Solaranlagen, Wärmepumpen und Windenergieanlagen. Die Verfahren sollen zudem elektronisch durchgeführt und eine einheitliche Stelle für die Verfahrensabwicklung eingeführt werden. Darüber hinaus ist geplant, die Regelungen für Befreiungen und Genehmigungen in Schutzgebieten anzupassen.

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