Deutschland wird sein Klimaschutzziel 2020 verfehlen. Diese schon länger erwartete Tatsache wird durch den am 6.2.2019 vorgelegten Klimaschutzbericht der Bundesregierung bestätigt. Statt der angestrebten Minderung der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 wird die Minderung nur 32 % betragen. Daran konnte auch das im Jahr 2014 gestartete Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 nichts ändern.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, Ergänzungen vorzunehmen, um die Handlungslücke zum Erreichen des Klimaziels 2020 so schnell wie möglich zu schließen. Entsprechend wurde die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ im Koalitionsvertrag beauftragt, bis Ende 2018 Maßnahmen zu erarbeiten, um die Lücke zur Erreichung des 40 Prozent-Reduktionsziels bis 2020 so weit wie möglich zu reduzieren. Diese Vorschläge und Empfehlungen liegen seit dem 26. Januar 2019 vor. Die Bundesregierung erarbeitet ein Maßnahmenprogramm 2030 zum Klimaschutzplan 2050. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass das Minderungsziel für 2030 erreicht wird und alle Sektoren ihren Beitrag leisten.
Langfristig will Deutschland weitgehend treibhausgasneutral werden, bekräftigte die Bundesregierung bei der Vorstellung des aktuellen Klimaschutzberichts. Das sieht der Klimaschutzplan 2050 vor, mit dem sich die Regierung am Pariser Abkommen orientiert.
Neues Klimaschutzgesetz
Aktuellerarbeitet die Bundesregierung zudem ein neues Klimaschutzgesetz. Dieses soll die Einhaltung der Klimaschutzziele 2030 gewährleisten. Dazu sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen, nach denen die Maßnahmen umgesetzt werden können, festgelegt werden. Im Frühjahr wird ein entsprechender Gesetzentwurf vorliegen. Dieser wird in einem zweiten Schritt mit den Ressorts abgestimmt.