Experten sind sich einig: Ohne Flexibilisierung von Erzeugung und Verbrauch wird die Energiewende teuer. Doch es ist strittig, für welchen Zweck die Flexibilität eingesetzt wird. Zum einen ist Flexibilität für das Netz erforderlich: Wenn z.B. viele Kunden zur gleichen Zeit ihr Elektroauto laden, laufen möglicherweise die Netze „heiß“ und kommen an ihre Kapazitätsgrenzen. Zum anderen ist eine Flexibilisierung des Stromverbrauchs für eine ausgeglichene Systembilanz notwendig, um trotz schwankender Sonnen- und Windverfügbarkeit die Stromnachfrage jederzeit decken zu können. Ziel muss es also sein, den Strombedarf bevorzugt in Zeiten zu decken, in denen viel Strom aus erneuerbaren Energien eingespeist wird und die Netzauslastung zudem gering ist. Viele Verbraucher haben so ein Flexibilitätspotenzial, doch aktuell fehlt ein Anreiz für sie, dieses auch tatsächlich umzusetzen.
Berücksichtigen von Stromangebot und Netzauslastung
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) zeigt mit seinem gestern vorgestellten Quotenmodell, dass beides geht: Steuerbare Lasten können sowohl netz- als auch marktdienlich eingesetzt werden. „Wir dürfen dabei nicht den Kunden aus den Augen verlieren: Aussicht auf Erfolg hat ein System am Ende nur, wenn Verbraucher überzeugt sind. Flexibilität soll angereizt, nicht erzwungen werden“, sagt bne-Geschäftsführer Robert Busch.
Mit dem Quotenmodell schlägt der bne ein Modell vor, das einen netzdienlichen Strombezug anreizt und gleichzeitig den marktseitigen Flexibilitätseinsatz ermöglicht – und es lässt Verbrauchern maximalen Freiraum bei der Ausgestaltung ihres Flexibilitätsangebots. Sehen Verteilnetzbetreiber ein Engpassrisiko für bestimmte Zeiträume, legen sie Grenzen („Quoten“) für die Netznutzung fest. So wird ein gleichzeitiger Abruf der maximalen Anschlussleistung durch Verbraucher und das Eintreten des prognostizierten Engpasses vermieden. Halten Verbraucher die Quote ein, bekommen sie eine Flexibilitätsprämie. Denn wer sich flexibel verhält, soll belohnt werden. „Da die Quoten im Voraus angekündigt werden, sind die netzseitigen Einschränkungen planbar. Das ist Bedingung, damit der marktliche Einsatz der Flexibilität möglich ist und Kundenbedürfnisse berücksichtigt werden können“, verdeutlicht Busch.
Weiterentwicklung des heutigen Systems
Zudem ist der Umsetzungsaufwand überschaubar: Der bne-Vorschlag ist eine Weiterentwicklung des heutigen Systems und kann mit wenigen regulatorischen Anpassungen beim Energiewirtschaftsgesetz und der Stromnetz-Entgeltverordnung umgesetzt werden.