Die Entwicklung der Preise für Haushaltsenergie zeigt eine deutliche Trendwende im Vergleich zum Vorjahr. Das gab das Statistische Bundesamt in einer Pressemeldung vom 07.11.24 bekannt. Leichtes Heizöl ist um 17,9 % günstiger als im September 2023, während Fernwärme um 31,8 % teuer geworden ist. Die Verbraucherzentrale erklärt, wie Sie unnötige Kosten einsparen können.
Das Statistische Bundesamt gibt ebenfalls an, dass immer mehr Menschen in Haushalten leben, in denen aus finanziellen Gründen nicht ausreichend geheizt werden kann. Zudem unterscheiden sich unterschiedliche Heizungsarten zwischen verschiedenen Bundesländern teils erheblich.
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Die Preise für Strom, Gas und andere Brennstoffe sind im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Verbraucher mussten im September 2024 im Schnitt 4,0 % weniger Haushaltsenergie zahlen, als im Vorjahr.
Damit verzeichnet der Preisanstiegstrend der letzten Jahre für Haushaltsenergie eine Kehrtwende. Im Zuge der Energiekrise, ausgelöst durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, lagen im Jahr 2023 die Verbraucherpreise für Energieträger mit 55,1 % über dem Preisniveau im Jahr 2020.
Brennstoffe, Gas und Strom günstiger, Fernwärme wird teuer
Das Statistische Bundesamt gibt an, dass private Haushalte je nach Art der Heizung unterschiedlich stark von den Preisentwicklungen betroffen sind. Erdgas ist der am weitesten verbreitete Heizenergieträger und fällt für Verbraucher im September 2024 um -1,9 % günstiger aus, als noch im September 2023.
Die Strompreise zeigen in diesem Zeitraum ebenfalls einen Preisrückgang von -6,4 %. Am höchsten fallen im Vergleich zum Vorjahr die Preisrückgänge für Brennholz, Holzpellets sowie andere feste Brennstoffe (-12,0 %) und leichtes Heizöl (-17,9 %) aus.
Im Vergleich zur Preisentwicklung für Strom, Gas und Brennstoffe zeigt sich für Fernwärme ein erhöhtes Preisniveau von +31,8 % im Vergleich zum September 2023. Grund für den Preisanstieg ist der Wegfall der Energiepreisbremsen zum Jahresende.
Was ist Fernwärme?
Nach Angaben der Verbraucherzentrale versteht man unter Fernwärme die „Versorgung von Gebäuden mit Raumwärme und auch Warmwasser, die durch überwiegend erdverlegte, isolierte Rohrleitungen direkt in die angeschlossenen Wohngebäude geleitet wird“. Aus diesem Grund brauchen Fernwärme-Kunden keine eigene Heizanlage.
Als Energieträger dienen u.a. fossile Brennstoffe (Öl, Erdgas), Biomasse, Müll oder industrielle Abwärme. Zunehmend kommen auch erneuerbare Energieträger dazu. Die Bereitstellung von Fernwärme verläuft i.d.R. über ein Heizkraftwerk.
Ich habe einen Fernwärmevertrag abgeschlossen - was nun?
Da Fernwärmeverträge in der Regel langfristig abgeschlossen werden, ist ein Tarifwechsel nicht immer einfach. Dennoch können Sie durch Preisanpassungsklauseln im Vertrag die Preise ändern. Nach Angaben der Verbraucherzentrale liegt der Preis für Fernwärme im Schnitt bei 16 ct/kWh. Ende 2023 waren es noch 9,5 ct/kWh.
Die Verbraucherzentrale gibt an, dass nach der Fernwärme-Verordnung jährlich (nach § 3 Absatz 1) und während der Vertragslaufzeit eine Anpassung der bereitgestellten Wärmemenge vom Anbieter vorgenommen werden kann. Die bereitgestellte Wärme wird dann auf einen maximalen Wert reduziert, der am statistisch kältesten Tag des Jahres eine Raumtemperatur von 20 Grad ermöglicht. Durch die Anpassung der Leistung wird der Grundpreis gedrückt.
Beachten Sie die Änderungsfrist von vier Wochen. Fordern können Sie die Änderung immer zum Ende des Monats. Bei einer solchen Forderung müssen Sie den niedrigsten Preis nicht nachweisen, solange sie eine Leistungsreduktion von 50 % nicht überschreitet. Sie können die Leistung dennoch um mehr als 50 % reduzieren, wenn sie die reduzierte Leistung durch erneuerbarer Energien ersetzen und das auch belegen können.
Steigen Sie komplett auf erneuerbare Energien um, können Sie nach Angaben der Verbraucherzentrale ihren Fernwärmevertrag mit einer Frist von zwei Monaten auch ganz kündigen.