Redispatch 2.0 ist ein Mechanismus, bei dem der Stromnetzbetreiber bei drohenden Netzüberlastungen die Stromerzeugung von Erzeugungsanlagen, wie z.B. Photovoltaikanlagen, Biogasanlagen oder Windenergieanlagen, drosselt. Mit der Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes wurden alle Anlagenbetreiber mit Erzeugungsanlagen ab 100 Kilowatt installierter Leistung verpflichtet, dem Anschlussnetzbetreiber der Anlagen spätestens zum 01.10.2021 Daten zu ihrer Erzeugungsanlage bereitzustellen. Die Netzbetreiber sind auf diese Daten angewiesen, um den gesetzlich vorgeschriebenen Prozess durchführen zu können.
Bundesnetzagentur macht Druck
Auf Grund von Komplikationen bei der Einführung des Redispatch 2.0 haben aber viele Netzbetreiber bisher von Meldung säumiger Anlagenbetreiber bei der Bundesnetzagentur abgesehen. Nun fordert die Bundesnetzagentur jedoch die Netzbetreiber mit Nachdruck auf, säumige Anlagenbetreiber zu melden. „Die Bundesnetzagentur macht deutlich, dass sie die Säumigkeit nicht weiter akzeptieren wird und erwähnt ebenfalls die Einleitung von Zwangsgeldverfahren gegen betroffene Akteure“, sagt Matthias Wessels vom Dienstleister easyEIV. Um Strafgelder zu vermeiden, sollten sich Anlagenbetreiber daher dringend um das Thema kümmern, sofern sie es noch nicht getan haben.
Dienstleister bieten Hilfe
Wie geht das? In der Praxis ist die Datenmeldung mit hohen Anforderungen an die Formate und IT-Sicherheitsaspekte verbunden. Aus dem Grund greifen die Anlagenbetreiber in den meisten Fällen auf spezielle Dienstleister zurück. Wir haben bereits den Anbieter easyEIV, der mit einer kostengünstigen Lösung auf kleinere Anlagen spezialisiert ist, vorgestellt. Eine Übersicht weiterer Anbieter stellt der Bundesverband für Energie- und Wasserwirtschaft auf seiner Seite bereit: https://www.bdew.de/energie/anbieterliste-dienstleister-redispatch-20/