Die Umweltminister der Bundesländer haben sich auf ihrer zweitägigen Konferenz in Hamburg gegen pauschale Abstände von Windrädern zu Wohnhäusern ausgesprochen. Diesen Abstand will das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mit dem „Kohleausstiegsgesetz“ einführen. In dem Artikelgesetz, das u.a. eine Änderung des Baugesetzbuchs (§ 35a) vorsieht, ist ein pauschaler Abstand von 1000 m zum nächstgelegenen Wohnhaus vorgesehen. Die Regelung soll ab einer Ansammlung von fünf Häusern gelten. Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies bewertet die zweitägige Konferenz aller Landesumweltminister in Hamburg als „großen Erfolg". Alle Umweltminister hätten sich darauf festgelegt, dass der vom Bund festgelegte Abstand von Windenergieanlagen zu einer Wohnbebauung von 1000 Metern wieder zurückgenommen wird. „Es darf keine vom Bund ausgesprochene Festlegung allgemeiner Art und auf keinen Fall Eingriffe in bestehende Raumordnungspläne geben – oder sogar rückwirkend wirksam werden. Das würde die eh' schon angespannte Situation beim Ausbau der Windenergie noch verschlimmern", betont Lies, der gemeinsam mit seinem Amtskollegen zugleich auf „praxisnahe Lösungen beim Thema Repowering“ setzt, „damit wir die Ertüchtigung von Windanlagen an Standorten, die bereist bestehen, vorantreiben können.“
Auch CO₂-Preis in der Diskussion
Im Streit um das Klimapaket der Bundesregierung geht Niedersachsens Umweltminister davon aus, „dass es im Bundesrat dazu noch eine intensive Debatte über den CO₂-Preis geben wird. Ich kann die Argumente, die von einem viel zu geringen Preis sprechen, gut nachvollziehen", betont er: „Ein Preis von zehn Euro entfaltet weder die richtige Lenkungswirkung noch dient dieser Preis einem sozial gerechten Ausgleich, um den Strompreis zu senken. Denn das ist ein ganz entscheidendes Kriterium. Der Strompreis muss runter für die Menschen, die keine hohen Einkommen haben“. Der Preis von 10 €/t ist in dem am Freitag im Bundestag beschlossenen Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) festgelegt. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat bestätigt werden. „Pauschale Mindestabstände wären aus Umweltsicht überflüssig wie ein Kropf und für den Klimaschutz eine Katastrophe. Gut, dass sich alle Länderkollegen klar dagegen positioniert haben“, unterstrich auch Schleswig-Holsteins Umweltminister Jan Philipp Albrecht.
Für die meisten Bundesländer wären 1000 m eine Verschärfung
Die Bundestagsfraktion der Grünen stellt mit Bezug auf Zahlen der Fachagentur Windenergie an Land fest, dass zwar ein einigen Bundesländern wie Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt bereits Abstände von 1000 m zur Wohnbebauung gelten, in Bayern sogar 2000 m (10 H-Regelung). Für die meisten Ländern seien 1000 m aber eine Vergrößerung der Abstandsregelung. Zudem gelten die Abstände in den Ländern oftmals für mehr als fünf Wohngebäude, wie es das BMWi vorsieht. Oftmals werde es aufgrund der Koalitionen in den Ländern auch nicht zu der Ausnahmeregelung kommen, die die Länder nach dem jetzigen Entwurf für 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes haben sollen.
Kritik auch am Netzausbauzuschuss
Für Sprengstoff sorgt auch die geplante Regelung, dass Windparkbetreiber in Regionen mit Netzengpässen am Ausbau des Netzes finanziell beteiligt werden sollen. „Um künftig eine sachgerechtere Verteilung der Kosten des Netzausbaus zu erreichen, sollen auch Betreiber von Stromerzeugungsanlagen einen Beitrag zu den Netzausbaukosten leisten“. Das soll mit einem Netzausbauzuschuss geregelt werden. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Ingrid Nestle kritisierte das Vorhaben als „weiteren Sargnagel für die Windenergie“. Gerade für Windparkbetreiber in Norddeutschland würde die Abgabe zu unkalkulierbaren Kosten führen.