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Union will Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz verlängern

Ohne die Verlängerung läuft das Gesetz Ende 2026 aus. Nach Willen der Union soll es bis Ende 2030 gelten. Das sei nötig, weil die Kraft-Wärme-Kopplung dringend benötigt werde.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Unionsfraktion hat einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes“ (20/13615) vorgelegt. Das aktuelle Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) enthalte Befristungen für die Förderung von KWK-Anlagen, von Wärmenetzen und -speichern wie auch von E-Heizern.

In der Regel würden die genannten Anlagen gefördert, wenn sie bis zum 31. Dezember 2026 in Dauerbetrieb genommen worden sind, heißt es in dem Entwurf. Im Regelfall liege die Planungs-, Genehmigungs- und Errichtungsdauer insbesondere bei größeren städtischen Anlagen mehr als zwei Jahre. Die Verlängerung sei daher notwendig, um den Projekten Planungssicherheit zu geben.

Mit der Änderung des KWKG soll die Geltungsdauer bis zum 31. Dezember2030 verlängert werden. Die Verlängerung sei dringend geboten. Die KWK werde zur Verringerung und für den Abbau von Treibhausgasemissionen sowie zur Förderung der Energieeffizienz benötigt. Zudem sei sie für das auf erneuerbaren Energien basierende Stromsystem der Zukunft als wichtige Säule für eine gesicherte Strom- und Wärmeerzeugung notwendig.

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