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Bundesweite Bedeutung

Urteil: Kreise in NRW dürfen Windradgenehmigungen nicht eigenmächtig aussetzen

In NRW werden die Regionalpläne überarbeitet. Eigentlich gilt das alte Recht beim Windenergieausbau weiter, dennoch haben die Behörden über 80 Genehmigungsverfahren gestoppt. Das dürfen sie aber nicht

Lesezeit: 3 Minuten

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in einem Eilverfahren die von der schwarz-grünen Landesregierung geschaffene Aussetzungsregelung für die Genehmigung von Windenergieanlagen als „(offensichtlich) rechtswidrig“ beurteilt und eine erste Aussetzung aufgehoben.

Die Landesregierung muss jetzt Konsequenzen ziehen, zeigt sich der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE NRW) erfreut. „Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt. Der notwendige Windenergieausbau als eine der wichtigsten Klimaschutzmaßnahmen kann weitergehen. Die Entscheidung ist auch keine Überraschung, da alle Experten in den Konsultationen die sogenannte Aussetzungsregelung als rechtswidrig bewertet hatten“, kommentiert LEE NRW-Vorsitzender Hans-Josef Vogel die Entscheidung.

Länderregelungen können Bundesrecht nicht aushebeln

Ohne Not habe die Landesregierung in den letzten Monaten das Vertrauen in ihre ambitionierte Windenergiepolitik verspielt, wichtige Zeit verloren sowie neue Bürokratie geschaffen und zusätzliche Kosten verursacht. Für den LEE NRW hat der OVG-Beschluss „bundesweite Bedeutung“, da klargestellt wird, dass Länderregelungen nicht das Bundesrecht, in diesem Fall das Bundesimmissionsschutzgesetz, aushebeln können.

Der LEE NRW fordert deshalb, dass die schwarz-grüne Landesregierung den entsprechenden Passus im Landesplanungsgesetz schnellstens korrigiert. Außerdem müssten alle bei den Genehmigungsbehörden anstehenden Aussetzungsbescheide unverzüglich gestoppt und erteilte Aussetzungsverfügungen widerrufen werden.

Über 80 laufende Genehmigungen in NRW waren gestoppt worden

„Der finanzielle Schaden und die Verunsicherung, die durch die bisherige Aussetzungspraxis bereits entstanden ist, darf nicht noch größer werden“, so Vogel. Nach bislang vorliegenden Informationen sind deutlich über 80 Windenergieanlagen von der Rückstellungsregelung betroffen, beim OVG sind allein noch weitere 17 Eilverfahren zu rund 50 Windenergieanlagen anhängig.

Hintergrund ist Neuerarbeitung von Regionalplänen

Derzeit werden die Regionalpläne überarbeitet, um landesweit neue Flächen für die Windenergienutzung auszuweisen – ein Prozess, der sich wohl bis Ende 2025 hinzieht. Bis dahin gelten die alten Vorgaben weiter, vor allem aus dem Baugesetzbuch und dem Bundesimmissionsschutzgesetz.

Im seit Sommer gültigen Landesplanungsgesetz hatte die Landesregierung eine Regelung geschaffen, wonach Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen für ein Jahr ausgesetzt werden dürfen – und zwar für den Fall, dass die Anlagenstandorte nicht in dem Regionalplanentwurf vorgesehen sein sollten.

Die Landesregierung selbst hatte mehrmals betont, dass von dieser sogenannten Rückstellungspraxis nur wenige Einzelfälle betroffen sein würden – was sich als Fehleinschätzung erwiesen hat. Einen vergleichbaren Mechanismus hatte die Landesregierung bereits in den Landesentwicklungsplan aufnehmen wollen und war damit bereits Anfang des Jahres vor dem OVG gescheitert.

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