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Verbandskritik: Bundesregierung verzettelt sich beim Smart Meter

Das neue Messstellenbetriebsgesetz ist laut bne nicht nur ein Rückschritt bei der Digitalisierung, sondern ein Sicherheitsrisiko für das Stromsystem. Positiv sind die Verbesserungen für Heimspeicher.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Änderungen im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sind nicht nur ein Rückschritt in Sachen Digitalisierung, sondern stellen inzwischen ein echtes Sicherheitsrisiko für das Stromsystem dar. Zu diesem Schluss kommt der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) in seiner aktuellen Stellungnahme. „Wenn die kontraproduktiven Vorschläge des Ministeriums zum Messstellenbetriebsgesetz umgesetzt werden, verlieren wir noch einmal Jahre bei der Digitalisierung. Statt die wettbewerbliche Digitalisierung zu entfesseln, wird der Rollout über das Netzmonopol weiter verteuert“, moniert Robert Busch, Geschäftsführer beim bne.

Die jetzt geplanten höheren Kosten für Anwender und Nutzer von Smart Metern würden die Digitalisierung noch weiter ausbremsen und erhöhten zudem die Kosten für Erneuerbare-Energien.

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"Wir brauchen Smart Meter light"

Der bne kritisierte, dass im vorliegenden Entwurf insbesondere die Digitalisierung ausgebremst wird. „Wir brauchen dringend eine kostengünstige Lösung, die als ‚Smart Meter light‘ nicht mehr können muss, als alle 15 Minuten Messwerte zu übertragen. Damit können moderne Stromtarife schnell, kostengünstig und massentauglich umgesetzt werden.“

Dagegen sei die Fokussierung des BMWK auf intelligente Messsysteme und Steuerung für Energiewendeanlagen zwar grundsätzlich richtig. Nur sollte sie nicht mit der Gießkanne verteilt, sondern priorisiert da gefordert werden, wo tatsächlich Flexibilitäten gehoben werden könnten.

Erleichterungen für Heimspeicher

Dagegen lobte er ausdrücklich die Verbesserungen, die das Ministerium im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) plant. So begrüßte der bne ausdrücklich die vorgesehene Einführung eines Pauschalmodells bei PV-Anlagen bis 30 kW. Dieses vermeidet die Abgrenzung von Grün- und Graustrommengen, wenn ein Speicher aus dem Netz lädt, was die Vermarktung von Kleinanlagen erheblich erleichtert.

Damit dürfen Heimspeicher erstmals an den Märkten für Flexibilität teilnehmen, obwohl sie eine EEG-Vergütung erhalten. „Mit dieser systemdienlichen Regelung ist es den Anlagenbetreibern möglich, Stromspitzen zu glätten, die durch eine hohe Einspeisung von Solarstrom in der Mittagszeit entstehen“, sagte Busch. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) müsse zeitnah von der Verordnungsermächtigung Gebrauch machen und das Pauschalmodell einführen.

Eine weitere wichtige Verbesserung bringt die Umsetzung von flexiblen Netzanschlussvereinbarungen. „Wir gehen davon aus, dass damit die häufigen Streitereien um Netzanknüpfungspunkte deutlich weniger werden – eine sehr positive Entwicklung. Allerdings sollte im EEG klargestellt werden, dass auch der Bezug von Strom aus dem Netz grundsätzlich individuell verhandelt werden kann, denn moderne Solarparks enthalten Speicher”, sagte Busch.

BSW befürchtet Bürokratie

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) warnt davor, „jetzt das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten“. Kritisch sieht der BSW Vorschläge, die entweder technisch oder wirtschaftlich nicht oder nicht wie vorgeschlagen umsetzbar sind. Dazu gehöre insbesondere die nach den nun vorliegenden Regierungsplänen geplante Verpflichtung zur Direktvermarktung von Solarstrom für neue Photovoltaik-Anlagen bereits ab einer Leistung von 25 Kilowatt (kW).

Absehbar sei dies in der Regel weder technisch noch wirtschaftlich umsetzbar, da die Prozesse zwischen Direktvermarktern und den mehr als 800 Netzbetreibern in aller Regel nur unzureichend digitalisiert seien und der Rollout von intelligenten Messsystemen bislang nur schleppend verlaufe. „Die aus einem kleinteiligen Vermarktungs- und Steuerungsaufwand resultierenden hohen Direktvermarktungskosten von in der Regel über 1.000 Euro jährlich würden Unternehmen davon abhalten, ihre Firmendächer für den Klimaschutz und die Sonnenstromernte zu nutzen“, warnt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Bislang gilt eine Pflicht zur Direktvermarktung von Solarstrom erst ab einer Anlagenleistung oberhalb von 100 kWp. Schon jetzt sei die Direktvermarktung, der oft relativ kleinen Solarstrommengen, eine Herausforderung für viele Betriebe und verhindere PV-Zubau auf Mittelstandsdächern.

Eigenheimbesitzer und kleinere Wohngebäude seien von der geplanten Direktvermarktungspflicht in der Regel nicht betroffen, da ihre Solarstromanlagen meist eine Leistung unterhalb von 30 KWp aufweisen. Die Absenkung könne aber auch die ungewollte Wirkung entfalten, diese Solaranlagen künftig höchstens mit 25 kW zu dimensionieren. Auch auf diese Weise gehe solares Zubaupotenzial verloren, ohne auf der anderen Seite Systemstabilität zu gewinnen. Die Direktvermarktung durch eine schnellere Digitalisierung von Prozessen zu ermöglichen, sei sinnvoll, nicht aber eine Pflicht für PV-Kleinanlagen.

Der BSW-Solar wird zu dem Gesetzesentwurf Stellung nehmen und hofft auf Nachbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren. Körnig sagt: „Nachbesserungen sind unverzichtbar, um ein Erreichen der gesetzlich verankerten Photovoltaik-Ausbauziele nicht zu gefährden.“ Für dieses Jahr rechnet der Bundesverband Solarwirtschaft mit einem Zubau von rund 15 Gigawatt an neuer PV-Kapazität. Ab dem Jahr 2026 hat sich die Regierungskoalition die jährliche Neuerrichtung von 22 Gigawatt zum Ziel gesetzt.

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