Der stark ansteigende Ausbau der Solarenergie in der Freifläche geht mit Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes einher, die zentral für die Akzeptanz des Ausbaus unter der Bevölkerung sein können. Heute gibt es nach Ansicht des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE) keine einheitlichen Bewertungskriterien und -maßstäbe. Daher falle die Bewertung der landschaftsbildlichen Beeinträchtigungen stark vereinfacht und intransparent aus.
Ersatzgeldzahlung möglich
Das kann die Akzeptanz in der Bevölkerung mindern, schreiben die Autoren in der 24-seitigen Analyse „Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild“. Außerdem könnte demnächst ein Ersatzgeld erhoben werden können, wennein Ausgleich für eine Baumaßnahme nicht möglich ist. Hierzu wirdgerade das Baugesetzbuch novelliert. Die Höhe des Ersatzgeldesbemisst sich nach den durchschnittlichen Kosten der nicht durchführbaren Ausgleichsmaßnahmen einschließlich der Bereitstellung hierfür erforderlicher Flächen. Sind diese Kosten nicht feststellbar, wird die Höhe des Ersatzgeldes nach Dauer und Schwere der voraussichtlichen Beeinträchtigung abhängig gemacht. „Eine fundierte Auseinandersetzung mit Qualität und Beeinträchtigung des Landschaftsbildes könnte durch den Fokus auf die für die Ersatzgeldbemessung relevanten Kriterien in den Hintergrund geraten“, befürchtet das KNE.
Mehr Planungssicherheit
Darum sei eine fundierte Methode zur Bewertung der Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild die Voraussetzung für eine angemessene Berücksichtigung des Landschaftsbildes bei der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung. Nachvollziehbare Bewertungsschritte können die Transparenz und damit die Akzeptanz der Bewertungsergebnisse steigern sowie die Planungssicherheit für Projektierer verbessern. Vor diesem Hintergrund untersucht die jetzt veröffentlichte Ausarbeitung aktuelle Bewertungsverfahren und formuliert Empfehlungen für deren Verbesserung. Sie finden diese unter www.naturschutz-energiewende.de