Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat das Ausschreibungsvolumen für den Termin am 1. Mai 2024 festgelegt (Abgabefrist ist wegen des Feiertags der 2. Mai 2024). Statt der ursprünglich festgelegten Menge von 4.093 Megawatt (MW) wird das Volumen auf 2.795 MW gekürzt.
„Das Ausschreibungsvolumen wird von der Bundesnetzagentur reduziert, weil zu erwarten ist, dass die ausgeschriebene Menge größer als die eingereichte Gebotsmenge sein wird (drohende Unterzeichnung)“, heißt es auf der Internetseite der Bundesnetzagentur (BNetzA).
Kritik an der Absenkung
Der Bundesverband Windenergie (BWE) teilt die Einschätzung nicht. Im Gegenteil: „Aus dem letzten Jahr liegen noch 388 genehmigte Windenergieanlagen mit einer Leistung von 2.080 MW vor, die noch keinen Zuschlag in der Ausschreibung erhalten haben. Hinzu kommen 464 Anlagen mit einer Leistung von 2.619 MW, die bis zum Stichtag 4. April genehmigt waren“, berichtet
BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek. Auch aus den Jahren 2021 und 2022 stünden noch genehmigte Anlagen bereit, die bisher keinen Zuschlag erhalten haben. Rund 5.500 MW Windenergieleistung können damit noch an Ausschreibungen teilnehmen.
Die 2.795 MW übertreffen zwar das ursprünglich geplante Volumen von 2.500 MW. Die BNetzA sieht also das steigende Potenzial für den Zubau. „Wir hätten uns mit Blick auf die große Menge möglicher Gebote dennoch mehr Mut gewünscht. Die Kürzung sendet ein falsches Signal an die Branche und die Öffentlichkeit“, sagt die Präsidentin. Der Ausbau schreite zunehmend voran, die Branche lasse mit jedem Monat die Durststrecke, die die letzte Bundesregierung verursacht habe, weiter hinter sich. Das hätte die BNetzA deutlicher berücksichtigen können.
Zwar bleibe die wirtschaftliche Situation durch Inflation und Lieferschwierigkeiten angespannt, die Zubauzahlen bewegten sich aber dennoch in die richtige Richtung. Heidebroeks Appell: „Vor diesem Hintergrund sind jetzt die Projektierer aufgerufen, sich an der kommenden Ausschreibungsrunde zu beteiligen.“
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