Die Sondervergütung für die Güllevergärung sollte auch für Biogasanlagen gelten, deren EEG-Vergütungszeitraum ausläuft. Damit ließe sich die Güllevergärung voranbringen, stellt der Deutsche Bauernverband (DBV) fest. Zusammen mit dem Bundesverband Bioenergie (BBE), dem Fachverband Biogas (FvB) und dem Fachverband Holzenergie (FVH) hat der DBV ein Positionspapier mit Vorschlägen entwickelt, wie sich der Einsatz von Gülle in Biogasanlagen erhöhen ließe. Das würde dem Klimaschutz, der Luftreinhaltung und dem Gewässerschutz dienen. Weiterhin sei es sinnvoll, ergänzende Instrumente abseits des EEG zu erproben, z.B. Finanzhilfen aus der Klima- oder Umweltpolitik.
Steigerung von 20 auf 60 % möglich
Für realistisch halten die Verbände eine Steigerung der Vergärung von derzeit rund 20 Prozent auf etwa 60 Prozent der gesamten Gülle- und Mistmengen in Biogasanlagen bis 2030. Mit der energetischen Nutzung von Gülle könne die Landwirtschaft etwa 3 Mio. Tonnen CO2 jährlich einsparen. Um dies zu erreichen, ist im EEG eine Ausweitung der Regelung für Güllekleinanlagen erforderlich. Das geplante Klimaschutzgesetz der Bundesregierung sollte auch bei der Agrarinvestitionsförderung ansetzen und bei Stallausbauten oder Neubauten Investitionshilfen für die abgedeckte Lagerung von Gülle und Gärresten in Biogasanlagen gewähren, lautet eine weitere Forderung.
Der Deutsche Bauernverband hat Anfang 2018 mit seiner Klimastrategie 2.0 den Aufschlag für praktikable Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft gemacht und legt jetzt mit konkreten Vorschlägen nach. Die Bundesregierung möchte die Treibhausgase des Sektors Landwirtschaft bis 2030 um 31 bis 34 Prozent reduzieren. „Dieses ambitionierte Ziel wird nicht ohne einen deutlichen Ausbau der Vergärung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen erreicht“, sagt der stellvertretende Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Udo Hemmerling.
Das gemeinsame Positionspapier von BBE, DBV, FvB und FVH finden Sie online unter www.bauernverband.de/mit-guelle-energie-erzeugen.