„Wir haben den Solardeckel jetzt aufgehoben“, teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel bei ihrer Rede vor dem Bundestag in dieser Woche mit. Doch mit ihrer Aussage war sie vielleicht zu vorschnell. Zwar hatte die Bundesregierung die Streichung des Deckels im Klimapaket beschlossen und auch vom Bundesrat grünes Licht bekommen. Dieser besagt, das neue Photovoltaikanlagen keine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten, wenn eine insgesamt installierte Solarstromleistung von 52 Gigawatt (GW) in Deutschland erreicht ist. Derzeit sind in Deutschland bereits rund 49 Gigawatt Solarleistung installiert. Bei der aktuellen Geschwindigkeit des Ausbaus könnte die 52-GW-Grenze daher bereits Anfang 2020 erreicht werden.
Neuer Referentenentwurf ohne Passus für die Streichung
Nach Medienberichten ist jetzt aber ein neuer Referentenentwurf des Kohleausstiegsgesetzes aufgetaucht. Mit diesem Gesetz sollen auch Korrekturen am EEG vorgenommen werden, u.a. will das Bundeswirtschaftsministerium damit auch den umstrittenen Mindestabstand von Windparks zur Wohnbebauung von 1000 m einführen. In dem Entwurf vom 26.11. sollen aber alle Änderungen zum EEG wieder gestrichen sein. Damit wäre auch die Streichung des Solardeckels wieder passe. „Wird die Abschaffung des Deckels zu einem Spielball im Tauziehen der Berliner Koalition um das Klimaschutzprogramm 2030, kann das zu einem Einbruch des Ausbaus der Solarenergie führen. Das können wir uns bei der Energiewende nicht leisten“, kritisiert Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger.
Aiwanger: "Relikt aus alter Zeit"
Bayern fordert vom Bund schon länger, diese Einschränkung abzuschaffen. „Der 52-GW-Deckel ist ein Relikt aus alten Förderzeiten. Heute ist er ohne Nutzen und gefährdet den weiteren Ausbau der Solarenergie. Zwar hat der Bund im Klimaschutzprogramm 2030 angekündigt, den 52-GW-Deckel aufheben zu wollen. Dem müssen jetzt aber schnellstmöglich Taten folgen“, fordert der Minister.
Der 52-GW-Deckel wurde im Jahr 2012 vor dem Hintergrund des damaligen rasanten Ausbaus der Solarenergie eingeführt, um die Kosten der Solarförderung zu begrenzen. „Die Kostenbelastung durch die Förderung der Solarenergie kann heute allerdings bereits durch neue Mechanismen begrenzt werden: Für Solaranlagen über 750 Kilowatt führt die Ausschreibungspflicht zu niedrigeren Fördersätzen, für Anlagen bis 750 Kilowatt wird die Höhe der Einspeisevergütung entsprechend dem Solarausbau angepasst“, sagt Aiwanger.