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topplus Nicht so einfach wie gedacht

Darum warnen Berater vor Photovoltaik im Geflügelauslauf

Eine PV-Anlage im Hühnerauslauf gilt als ideale Kombination. Hühner können darunter Schutz suchen und Geflügelhalter ein zusätzliches Einkommen generieren. Berater warnen aber davor.

Lesezeit: 4 Minuten

Wir haben es hier mit verschiedenen Rechtsbereichen zu tun. Das Ganze ist nicht so einfach wie es klingt“, sagte Helmut Wahl, Berater für Erneuerbare Energien bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK NDS) im Rahmen des von der LWK NDS organisierten Fachgesprächs Legehennen in Haselünne. Das liegt zum einen daran, dass in der bisher maßgeblichen DIN SPEC 91434 die Tierhaltung ausgenommen ist.

Wer seine PV-Anlage über das Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) als Agri-PV-Anlage gefördert haben möchte, der muss die Anlage gemäß den Vorgaben dieser Norm errichten. Auch das Baurecht oder die Bundesnetzagentur verweisen darauf. In der neu hinzugekommenen DIN SPEC 91492 werden Anforderungen an die Nutztierhaltung formuliert. Sie hat jedoch bisher keinen rechtlichen Bezug.

Agri-PV wird bevorzugt

Als interessant sieht Wahl die jüngst im Solarpaket 1 formulierten Änderungen an. Geplant sei ein Zubau in den nächsten Jahren von 10.000 MW pro Jahr. Vorrangig sollen dabei Agri-PV-Anlagen den Zuschlag erhalten.

Gemäß EEG gibt es bis zu einer Anlagengröße von 1 MWP eine feste Vergütung von aktuell etwa 7 Cent/ kWh. Wer besondere Anforderungen einhält, dazu gehört beispielsweise die Höhe der Anlage, kann zusätzlich einen Technologiebonus von 2,5 Cent/kWh erhalten.

Größere Anlagen müssen an der Ausschreibung der Bundesnetzagentur teilnehmen. „Hier kursieren aktuell 9,5 Cent/kWh“, sagte Wahl. „Diese Zuschlagwerte werden wir aber nicht erreichen“, dämpft der Berater zu große Erwartungen. Der Grund: Die Ausschreibungsverfahren sind überzeichnet. Das führt zu immer günstigeren Geboten.

Süden hat die Nase vorn

Das zeigt etwa die Entwicklung des durchschnittlichen Zuschlagswertes im Ausschreibungsverfahren für PV-Freiflächenanlagen: Seit März 2023 ist dieser um 2 Cent/ kWh auf 5 Cent/kWh zurückgegangen. Aufgrund der um 20 bis 25 % höheren Globalstrahlung können Betreiber aus Bayern oder Baden-Württemberg diese Preise bieten. „Dafür brauchen wir in Norddeutschland aber nicht anzufangen“, konstatierte Wahl.

Problem: Negativer Preis

Ein unkalkulierbares Problem sieht Wahl in der Zunahme von negativen Strompreisen an der Börse. Wenn der Spotmarktpreis ab 2027 für die Dauer von einer Stunde (aktuell gelten drei Stunden) negativ ist, bekommen Betreiber von PV-Anlagen ab 400 KWP keine Vergütung. Seit 2023 gab es bereits deutlich öfter negative Strompreise. In diesem Jahr waren in jedem Monat 60 bis 80 Stunden negativ. Das habe bereits jetzt dazu geführt, dass bei in Richtung Süden ausgerichteten Anlagen 17 % der Erlöse fehlen.

Wenn der politisch geplante Zubau an PV-Anlagen erreicht werde, erhöhe sich die Anzahl der Stunden mit negativen Strompreisen zukünftig.

Am besten direkt verbinden

Für Legehennenhalter skizzierte der Berater drei Möglichkeiten einer PV-Anlage im Auslauf:

  • Eine klassische Freiflächenanlage. Bei einer Vergütung von 5 Cent/kWh sieht Wahl die Wirtschaftlichkeit allerdings kaum gegeben.

  • Agri-PV: Dabei muss die Doppelnutzung nachgewiesen werden. Wer allerdings den Technologiebonus erhalten will, muss eine lichte Höhe der PV-Anlage von 2,10 m einhalten oder die Module vertikal ausrichten. Bei beiden Varianten ist jedoch der Schutz von Hühnern nicht gegeben.

  • Als „Jackpot“ bezeichnet Wahl die Vermarktung des Stromes an einen Großverbraucher in der Nähe über eine direkte Kabelverbindung. Dies spart Nutzungsgebühren des Stromnetzes. Bereits existierende Beispiele seien in der Regel auch wirtschaftlich. Wahl schlussfolgerte, dass die Stromvermarktung eine riesige Herausforderung ist: „Wir stellen aktuell fest, dass viele Projekte nicht umgesetzt werden, weil sie nicht wirtschaftlich sind“, sagte er.

Es bleibt kompliziert...

Auch das Genehmigungsrecht stellt Geflügelhalter vor Herausforderungen. Talke Heidkroß, Fachreferentin für Raumordnung und ländliche Räume an der LWK NDS, stellt mögliche Varianten vor:

  • Eine klassische Freiflächen-PVAnlage mit vorhabensbezogenem Bebauungsplan.

  • Liegt der Stall an einer Autobahn oder Bahnstrecke im 200-m- Korridor, ist kein Bebauungsplan nötig – weder für Freiflächen-PV noch für Agri-PV.

  • Agri-PV mit Bebauungsplan. Für die Genehmigung ist die DINSPEC 91434 irrelevant, für die EEG-Förderung jedoch nicht.

  • Agri-PV nach § 35 BauGB: Der Bau von bis zu 2,5 ha großen Agri-PV-Anlagen – hier gilt wieder die DIN SPEC 91434 – ist im räumlich-funktionalen Zusammenhang zu landwirtschaftlichen Betrieben baurechtlich privilegiert.

Doch Vorsicht: Die Regelungen sind nicht klar formuliert. Das kann zu Unsicherheiten bei der Genehmigung führen.

Sind die DLG-Werte noch gültig?

Bisher galten die von der DLG veröffentlichten Nährstoffansätze für Stickstoff (N) und Phosphor (P) von Legehennen auch für Junghennen. Diese Werte werden bei der Aufstellung der Stoffstrombilanz zugrundegelegt. Niels Luther-Köne von der LWK Niedersachsen hat zur Überprüfung der Datengrundlage jeweils 15 Junghennen drei verschiedener Herkünfte einer Ganzkörperanalyse unterzogen. Diese erfolgte im Alter von 119 Tagen.

Der N-Zuwachs von weiß- und braunlegenden Junghennen konnte mit 36,15 g/kg näherungsweise bestätigt werden (DLG: 35 g/kg). Der analysierte Mittelwert von P jedoch lag über alle Herkünfte um 12 % höher (6,29 g/kg) als von der DLG angegeben (5,6 g/kg).

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