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Agri-PV-Anlage als Solarzaun: Streifen oder Fläche?

Agri-PV-Anlagen auf 2,5 ha sind privilegiert. Wie wird die Fläche bei einem sogenannten Solarzaun berechnet? Wir haben dazu einen Anwalt und eine Genehmigungsbehörde gefragt.

Lesezeit: 3 Minuten

Bei dem noch recht jungen Thema der Privilegierung einer Agri-PV-Anlage auf 2,5 ha (§35 Abs.1 Nr. 9 Baugesetzbuch) gibt es noch mehrere Unsicherheiten. Dazu gehört die Frage, wie die 2,5 ha zu berechnen sind:

  • Grundfläche: Falls eine Anlage aus einem „Solarzaun" besteht, könnte man die Ansicht vertreten, dass zur Berechnung nur die von den Modulen bedeckte Fläche betrachtet wird.

  • Umkreis: Die weitaus häufiger vertretene Theorie besagt, dass immer nur die Gesamtfläche betrachtet wird, auf der Module installiert sind. Beim Solarzaun wäre das also die gesamte eingezäunte Fläche.

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„Es lassen sich gute Argumente dafür finden, den ersten Ansatz zu wählen",  sagt Rechtsanwalt Jens Vollprecht von der Kanzlei Becker, Büttner, Held aus Berlin. Das würde gerade Zaunanlagen besonders fördern. „Über das weitere Kriterium des räumlichen Zusammenhangs wird allerdings die größtmögliche Schonung des Außenbereichs sichergestellt, sodass zu große Zaunanlagen ausgeschlossen werden,“ ergänzt er.

Muster-Einführungserlass

Dem widerspricht im Hinblick auf die 2,5 ha aber der Muster-Einführungserlass, den die Fachkommission Städtebau im März 2024 mit Blick auf die Änderung im Baugesetzbuch und anderer Vorschriften beschlossen hat. Die Fachkommission arbeitet im Auftrag der Bauministerkonferenz und gibt den Bundesländern Hinweise. Der Muster-Einführungserlass ist zwar nicht rechtlich bindend, dient aber den Bundesländern als Arbeitshilfe.

Die Fachkommission stellt bei der Berechnung der maximalen Grundfläche von 25.000 m2 (= 2,5 ha) für die Privilegierung nicht auf die Definition der „Grundfläche“ in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ab. Danach entspräche die Grundfläche der „senkrechten Projektionsfläche“ der einzelnen Module, also der Fläche, die – von oben betrachtet – von den Modulen bedeckt wird. Dabei würden die zwischen den Modulreihen bestehenden Abstandskorridore nicht mitgerechnet. Mit diesem Ansatz könnten Agri-PV-Zaunanlagen auf einer Fläche stehen, die deutlich größer wäre als 2,5 ha.

Bei senkrecht aufgeständerten, bifacialen Modulen kommt diese Theorie an ihre Grenzen. Sie bedecken von oben betrachtet nur sehr wenig Fläche. Für 2,5 ha könnte damit also eine riesige Fläche belegt werden.

Stattdessen ist laut Fachkommission „auf die Fläche abzustellen, welche von den äußersten Modulflanken eingegrenzt wird (einschließlich der Korridore zwischen den Modulreihen).“ Dieses Vorgehen entspräche „dem größtmöglichen Schutz des Außenbereichs, was der Gesetzgeber bei allen Vorhaben im Außenbereich in § 35 Abs. 5 S. 1 zum Ausdruck bringt“, so die Kommission. Die Realisierung größerer Anlagen sei weiterhin davon abhängig, dass die Gemeinde einen entsprechenden Bebauungsplan aufstellt.

Räumlich-funktionaler Zusammenhang

Die Privilegierung bezieht sich aber nicht nur auf die 2,5 ha Fläche, sondern auch auf den „räumlich-funktionalen“ Zusammenhang zwischen der Anlage und dem landwirtschaftlichen Betrieb. Laut Fachkommission bedeutet das, das der Betrieb einen Teil des Stroms nutzen muss. Darum muss sich die Anlage in der Nähe der Hofstelle befinden.

So sieht es auch der Landkreis Wesermarsch, der kürzlich eine "Zaunanlage" genehmigt hat. „Würde man der Definition der von den Modulen bedeckten Fläche folgen, könnte der Landwirt theoretisch einen mehrere Kilometer langen Zaun von seinem Hof weg bauen. Damit wäre der räumlich-funktionale Zusammenhang nicht mehr gegeben und es wäre ein erheblicher Eingriff in die Landschaft“, sagt Matthias Wenholt, Erster Kreisrat und Leiter des Kreis-Baudezernats.

Darum sei eine privilegierte Anlage nur in einem gewissen Radius rund um den Hof möglich. Wie großer dieser ist, hängt davon ab, wie die allgemeine Flächenstruktur in der Region ist und der Hof bewirtschaftet wird. „Damit eine optimale Lösung im Sinne von Baurecht, Naturschutz und Landwirtschaft herauskommt, ist es hilfreich, wenn der Landwirt frühzeitig Kontakt mit der Genehmigungsbehörde aufnimmt“, rät er. Die Behörde arbeitet laut Wenholt auch im engen Schulterschluss mit dem Landvolk zusammen, um den Ausbau der Freiflächen-PV mit Augenmaß zu begleiten.

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