In einem Putenbestand in der Gemeinde Molbergen, Ortschaft Resthausen, Landkreis Cloppenburg (Niedersachsen) sowie in zwei Putenmastbetrieben in der Gemeinde Matzlow-Garwitz im Landkreis Ludwigslust-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) ist das für Wild- und Hausgeflügel hoch ansteckende Geflügelpest-Virus H5 festgestellt worden.
Fall Cloppenburg
In Cloppenburg wurden am Wochenende rund 5.400 Tiere getötet. Den Ausbruch hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) amtlich bestätigt. Es handelt sich damit um den ersten bestätigten Fall im Landkreis Cloppenburg im Jahr 2024.
Das Veterinäramt reagiert auf den Ausbruch mit der Festlegung einer Sperrzone. Innerhalb dieser werden eine Schutzzone und eine Überwachungszone festgelegt. Als Schutzzone wird das Gebiet um den Seuchenbestand in der Gemeinde Molbergen mit einem Radius von drei Kilometern festgelegt. Sie betrifft Gebiete in den Gemeinden Garrel und Molbergen sowie der Stadt Cloppenburg.
Innerhalb der Schutzzone gelten für Halter von Geflügel eine Anzeigepflicht, ein Beförderungsverbot von Fleisch und Geflügel sowie ein Verbringungsverbot. Darüber hinaus gelten weitere Pflichten wie die Aufstallungspflicht, die Pflicht zur Eigenüberwachung oder das Verbot des Freilassens von Vögeln. Eine vollständige Auflistung aller geltenden Regeln finden Betroffene auf der Internetseite des Landkreises.
Um die Schutzzone wird mit einem Radius von zehn Kilometern um den Seuchenbestand eine Überwachungszone festgelegt. Die Überwachungszone betrifft im Landkreis Cloppenburg Gebiete in den Gemeinden Bösel, Cappeln, Emstek, Garrel, Lastrup, Lindern und Molbergen sowie den Städten Cloppenburg und Friesoythe. Auch in ihr treten jetzt Verbote und Pflichten zur Eindämmung des Erregers in Kraft.
Fall Ludwigslust-Parchim
In Matzlow-Garwit mussten am Wochenende auf zwei Betrieben insgesamt 17.500 Puten getötet werden. Um die betroffenen Höfe wurden eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt. Alle zu treffenden Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium. Wie der Erreger in den Betrieb gelangt ist, ist bislang unklar.
Die Allgemeinverfügung zum Geflügelpest-Fall in der Gemeinde Matzlow-Garwitz wurde am Sonnabend im Internetportal des Landkreises veröffentlicht. Darin werden sämtliche Schutzmaßnahmen sowie die geografische Lage des Sperrbezirks und des Beobachtungsgebiets beschrieben.
Im Landkreis Ludwigslust-Parchim und der Landeshauptstadt Schwerin sind mehr als 8.700 Tierhalter mit einer Geflügelhaltung gemeldet, dort werden insgesamt etwa 3,6 Mio. Stück Geflügel gehalten. 83 Betriebe davon sind Haltungen mit mehr als 350 Stück Geflügel.