In einer Geflügelhaltung in Zarnewanz ist der hochpathogene Avinäre Influenza-Virus des Subtyps H5N1 (sogenannte Geflügelpest) festgestellt worden. Die betroffene Wassergeflügelhaltung mit insgesamt rund 13.000 Tieren wird geräumt und die Tierkörper unschädlich beseitigt. Nach Angaben des Hofbetreibers soll es sich vor allem um Enten handeln, die bereits als Weihnachtsbraten reserviert waren.
Um eine Einschleppung in weitere Tierhaltungen zu verhindern, hat der Landkreis Rostock tierseuchenrechtliche Maßnahmen eingeleitet. Dazu gehört die Einrichtung einer Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb sowie einer Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern. In diesen Zonen gelten spezielle Vorschriften, die die Haltung und Vermarktung bestimmter Produkte betreffen. Einzelheiten dazu können der Allgemeinverfügung entnommen werden, die auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht ist.
Als Schutzzone gilt
Amt Tessin
Stadt Tessin mit den Ortsteilen Neu Gramsdorf und Wolfsberger Mühle
Gemeinde Gnewitz mit den Ortsteilen Gnewitz und Barkvieren
Gemeinde Zarnewanz mit den Ortsteilen Zarnewanz, Kleinhof und Stormstorf
Hier gilt unter anderem:
Anzeigepflicht gegenüber dem Veterinäramt von Anzahl des Geflügels, Nutzungsart, Standort, verendetes Geflügel und weitere Änderungen der Anzahl
Tägliche Gesundheitskontrolle
Geflügel ist grundsätzlich vor Wildvögeln zu schützen
Geflügel nur im Stall oder in einer gegen Wildvögel gesicherten Voliere füttern und tränken
Geflügel von Teichen fernhalten
Können diese Maßnahmen nicht sichergestellt werden, ist das Geflügel aufzustallen
Als Überwachungszone gilt
Amt Tessin
Gemeine Cammin mit den Ortsteilen Prangendorf, Weitendorf, Wohrenstorf
Gemeinde Gnewitz mit dem Ortsteil Neu Berkvieren
Gemeinde Grammow mit den Ortsteilen Alt Strassow, Neu Strassow, Grammow, Neuhof und Recknitzberg
emeinde Nustrow mit dem Ortsteil Nustrow
Gemeinde Selpin mit den Ortsteilen Vogelsang, Reddersdorf, Bärenberg, Woltow, Selpin und Drüsewitz
Gemeinde Stubbendorf mit den Ortsteilen Stubbendorf und Ehmkendorf
Stadt Tessin und die Ortsteile Helmtorf, Vilz und Klein Tessin
Gemeinde Thelkow mit den Ortsteilen Sophienhof, Thelkow, Kowalz, Liepen und Starkow
Gemeinde Sanitz mit den Ortsteilen und Ortschaften
Sanitz, Niekrenz, Groß Lüsewitz, Oberhof, Vietow, Wehnendorf, Ausbau Niekrenz, Neu Wendorf, Horst, Teutendorf, Klein Wehnendorf, Klein Freienholz, Wendorf, Reppelin, Wendfeld, Groß Freienholz, Gubkow, Hohen Gubkow
Amt Gnoien
Gemeinde Behren Lübchin mit der Ortschaft Duckwitz
Gemeinde Walkendorf mit den Ortschaften Repnitz und Basse
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises rät allen Geflügelhaltern dringend dazu, Fütterung und Tränken nur im Stall vorzunehmen – unabhängig davon, ob sie in einer der betroffenen Ortschaften wohnen.
Geflügelhaltungen – egal ob professionell oder privat – sind beim zuständigen Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse anzuzeigen. Nur so behalten die Behörden einen Überblick über die Tierbestände und können im Seuchenfall gezielt Gegenmaßnahmen koordinieren.
Sobald die akute Gefahr für die Haltungen im derzeit betroffenen Raum überstanden ist, wird dies über den Landkreis Rostock mitgeteilt.