H5N1 in Reußenköge bestätigt
Auf einem Legehennenbetrieb mit ungefähr 10.000 Tieren in der Gemeinde Reußenköge (Kreis Nordfriesland) ist die Geflügelpest ausgebrochen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Subtyp H5N1 am Samstag bestätigt. Die rechtlich vorgeschriebene tierschutzgerechte Tötung der Tiere sowie die fachgerechte Entsorgung der getöteten und verendeten Tiere ist bereits erfolgt.
In dem Betrieb verendeten am 22.11.24 die ersten Tiere ohne offensichtlichen Grund. Der Tierhalter ergriff unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen und informierte das Veterinäramt des Kreises zur Abklärung der Todesursache.
In einer Allgemeinverfügung vom 24.11.24 ordnet der Kreis die Bildung von Restriktionszonen an. Es handelt sich um eine Schutzzone im Umkreis von mindestens drei Kilometern um den Betrieb sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern. Betroffen sind die Gemeinden Sönnebüll, Reußenköge, Bredstedt, Breklum, Struckum, Hattstedtermarsch, Elisabeth-Sophien-Koog, Nordstrand, Husum, Wobbenbüll, Horstedt, Hattstedt, Arlewatt, Ahrenshöft, Bohmstedt, Drelsdorf, Vollstedt, Högel, Olderup, Bordelum, Langenhorn, Ockholm und Almdorf.
Die Allgemeinverfügung ist unter www.nordfriesland.de/bekanntmachungen zu finden.
H5N1 im Kreis Aurich bestätigt
Einen weiteren Ausbruch gibt es im Landkreis Aurich in der Gemeinde Dornum. Betroffen ist eine Puten-Elterntierhaltung mit ca. 8.400 Tieren. Das Landeslabor des LAVES und das FLI hatten das AI-Virus H5 nachgewiesen, informieren die Niedersächsische Geflügelwirtschaft (NGW) und das niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML).
Der Landkreis Aurich hat die erforderlichen Schutzmaßnahmen eingerichtet und führt Untersuchungen in Nachbarbetrieben durch. Die Tiere werden entsprechend den Vorgaben des EU-Tiergesundheitsrechts tierschutzgerecht getötet. Es handelt sich um den ersten Fall in Niedersachsen seit Juli dieses Jahres.
Sicherheitsmaßnahmen unbedingt einhalten
In Anbetracht der aktuellen Fälle und der neuen HPAI-Risikoeinschätzung des FLI für Nutzgeflügelbestände möchte der NGW alle Geflügelhalter bitten, die Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen strikt einzuhalten, um nicht nur den eigenen Tierbestand, sondern auch benachbarte Geflügelbestände zu schützen.
Auf der Website der Nds. Tierseuchenkasse finden Sie z.B. das aktuelle Biosicherheitskonzept für Geflügelhaltungen: https://www.ndstsk.de/1164_Biosicherheit%20allgemein.html
Die NGW bittet die Halter zu prüfen, ob die Geflügelbestände entsprechend der tatsächlichen Tierzahlen richtig gemeldet sind. Zu wenig gemeldete Tierzahlen führen im Tierseuchenfall zu empfindlichen Kürzungen bei den Erstattungen für die Tierwert-Entschädigungen und den Tötungs- und Räumungskosten sowie der Reinigungs- und Desinfektionsbeihilfe.
Stallpflicht in den Niederlanden
Die Ausbreitung der Geflügelpest nimmt Fahrt auf. Die Niederlande haben nun eine landesweite Stallpflicht angeordnet. Zuvor war das H5N1-Virus in einem ökologisch bewirtschafteten Legehennenbetrieb mit rund 23.000 Tieren in Putten/Gelderland nachgewiesen worden.