Der Bundestag hat einer Lockerung der Vorgaben zur Tötung von Hühnerembryos zugestimmt. Er billigte am Freitag das Gesetz zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes (ÖLG) und des Öko-Kennzeichengesetzes (ÖkoKennzG), dem mit dem Beschluss der Zusatz „und des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Verbot des Kükentötens“ angehängt wurde.
Der Neuregelung zufolge ist der Abbruch der Bebrütung männlicher Hühnerembryonen auch ab dem kommenden Jahr bis zum 13. Bebrütungstag möglich. Bislang hatte das Tierschutzgesetz eine strengere Regelung vorgesehen, die von 2024 an die Tötung der Embryos bereits ab dem siebten Tag verboten hätte.
Neue Erkenntnisse
Hintergrund der Fristverlängerung ist der neue wissenschaftliche Kenntnisstand, wonach ein schmerzfreier Abbruch der Bebrütung von männlichen Embryonen bis zum 13. Bruttag möglich ist.
Die Agrarsprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Susanne Mittag, betonte die mit dem Gesetz geschaffene Planungssicherheit für Brütereien und Legehennenhalter. Das heiße aber nicht, dass die technologische Entwicklung nicht weitergehe. Schon jetzt gebe es Verfahren, mit denen deutlich vor dem 13. Tag das Geschlecht im Ei bestimmt werden könne, erklärte Mittag.
Jeder Tag, den eine Brüterei einsparen könne, weil ein Ei nicht weiter bebrütet werden müsse, sei auch ein wirtschaftlicher Gewinn. Die SPD-Politikerin zeigte sich deshalb davon überzeugt, dass Fortschritt und Serienproduktion der entsprechenden Technik die Zuverlässigkeit erhöhen und die Kosten der Geschlechtsbestimmung senken werden.