Für Mitte 2025 strebt die Bundesregierung eine Erweiterung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung an, um Haltungsstandards und Schutzvorkehrungen insbesondere zum Brandschutz für Mastputen, Junghennen, Bruderhähne sowie Elterntiere von Mast- und Legehühnern zu verbessern.
Vorangegangen war eine Beteiligung betroffener Fachkreise zu den Eckpunktepapieren „Mindestanforderungen an das Halten von Mastputen“ und „Mindestanforderungen an das Halten von Junghennen, Elterntiere von Mast- und Legehühnern sowie männlichen Tieren aus Legelinien“.
Das federführende Bundesagrarministerium hatte daraufhin den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erarbeitet. Darin sind Mindestanforderungen an das Halten von Mastputen, Junghennen, Elterntiere von Mast- und Legehühnern sowie sogenannten Bruderhähnen und Regelungen zu ergänzenden Schutzvorkehrungen für Betriebsstörungen (insbesondere zum Brandschutz) enthalten.
Ziel ist nun, zeitnah das formale Rechtsetzungsverfahren zu diesem Entwurf einzuleiten, erklärt die Bundesregierung. Sie strebt für Mitte 2025 eine Verkündigung an.
Nach der Festlegung dieser Mindestanforderungen samt Ergänzung von Regeln zu Schutzvorkehrungen bei Bränden und technischer Störungen folgen die Haltungsanforderungen für Milchkühe und Mastrinder in einem separaten Verordnungsverfahren, heißt es.
Tiergesundheitsstrategie soll bis zur Bundestagswahl fertig sein
Zu der im Koalitionsvertrag erwähnten Tiergesundheitsstrategie erklärt die Bundesregierung, dass sie mit der Erarbeitung der Strategie und eines Datenraums Tiergesundheit begonnen habe. Vorgesehen ist, bis zum Ende dieser Legislaturperiode die Tiergesundheitsstrategie vorzulegen und den Sachstand zum Datenraum Tiergesundheit vorzustellen.
Auch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes soll noch in dieser Legislaturperiode überarbeitet werden, wenn das laufende Gesetzgebungsvorhaben zur Änderung des Tierschutzgesetzes abgeschlossen ist.