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Tierzahl melden und bezahlen

Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz richtet neue Geflügelkasse ein

Ab 2025 unterliegen Geflügelhalter in RLP der gesetzlichen Melde- und Beitragspflicht. Die Tierseuchenkasse bildet derweil Rücklagen für Entschädigungen und Beihilfen im Seuchenfall.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat – aufgrund gesetzlicher Regelungen – die Tierseuchenkasse beauftragt, ab dem 1. Januar 2025 eine Geflügelkasse einzurichten.

Von da an unterliegen alle Geflügelhalter einer gesetzlichen Melde- und Beitragspflicht und werden durch das Tiergesundheitsgesetz automatisch zu Nutzern der Tierseuchenkasse. Dadurch können sie zum Beispiel im Seuchenfall für Entschädigungen und Beihilfen auf die in der Geflügelkasse gebildeten Rücklagen zurückgreifen.

Klimaschutzstaatssekretär Dr. Erwin Manz mahnt, dass veränderte Umweltbedingungen durch den Klimawandel, aber auch beispielsweise durch die Globalisierung die Gefahr für eine schnellere Verbreitung von Tierseuchen wie der Geflügelpest erhöhen.

Diese Geflügelarten sind in der neuen Klasse

Die Beitrags- und Meldepflicht gilt für die Haltung folgender Geflügelarten: Hühner (Legehennen, Junghennen, Hähne, Mast- und Schlachttiere sowie sonstige Hühner, einschließlich Küken), Puten, Enten, Gänse und Laufvögel.

Mithilfe der Beiträge wird die finanzielle Unterstützung im Seuchenfall abgesichert. Bei angeordneten Maßnahmen wie der Tötung von Tieren zahlt die Tierseuchenkasse auf Antrag eine Entschädigung nach dem Marktwert. Nach dem Aufbau ausreichender Rücklagen können auch Beihilfen für Maßnahmen zur Seuchenprävention oder -bekämpfung bereitgestellt werden.

Tierzahl melden und Gebühr entrichten

Hierzu müssen die Tierhalter zum 1. Januar eines jeden Jahres die Anzahl ihrer Tiere an die Tierseuchenkasse melden und zum 15. Mai ihren Jahresbeitrag zahlen, für den sie einen Bescheid erhalten.

Für Kleinsthaltung mit ein bis 25 Tieren beläuft sich der Beitrag auf 30 €, für Kleinhaltungen zwischen 26 und 50 Tieren auf 50 € pro Jahr. Geflügelhaltungen über 50 Tieren zahlen zusätzlich zu den 50 € Grundkosten für jedes weitere Huhn (alle Arten, inklusive Küken) sechs Cent je Tier und für Puten, Enten, Gänse oder Laufvögel 30 Cent je Tier.

Tierhalter müssen die Haltung von Geflügel auch bei dem für sie zuständigen Veterinäramt anmelden. Zu den zu meldenden Vogelarten gehören Tauben, Wachteln, Perlhühner, Fasane und andere Vögel, die zum Zweck der Ei- oder Fleischproduktion sowie zur Aufstockung von Wildtierbeständen gehalten werden.

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