Die Politik bemüht sich weiter um Unterstützung für die witterungsgeschädigte Forstwirtschaft in Deutschland. In Baden-Württemberg trafen sich Vertreter der Landesregierung und von Verbänden sowie Betroffene letzte Woche in Stuttgart zu einem „Waldgipfel“ und erarbeiteten einen Notfallplan mit Maßnahmen unter anderem in den Bereichen Krisenmanagement, Förderung, Forschung und personelle Hilfen.
Wie Landwirtschaftsminister Peter Hauk im Anschluss berichtete, will er die Ergebnisse jetzt dem Kabinett vorstellen und beim Waldgipfel des Bundeslandwirtschaftsministeriums am 25. September einfließen lassen.
Auf dem Gipfel in Stuttgart sei deutlich geworden, dass bei allen Betroffenen größte Sorgen herrschten. Es gebe aber auch die Bereitschaft, gemeinsam an einer Lösung zu arbeiten. Insgesamt brauche es erhebliche finanzielle Mittel, um die nach der Krisenbewältigung anzugehende Wiederbewaldung zu ermöglichen, erklärte Hauk.
Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus wies darauf hin, dass in dem Bundesland vor kurzem eine neue Förderrichtlinie für forstwirtschaftliche Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in Kraft getreten sei, die erstmals Maßnahmen zur Beseitigung witterungsbedingter Schäden im Wald finanziell mit Festbeträgen vorsehe. Zudem sei mit der neuen Förderrichtlinie zum Beispiel der Fördersatz für Wiederaufforstungen auf 80 % erhöht worden.
Komplette Förderung ungerechtfertigt
Die Forderung nach einer Förderung der energetischen Verwertung und nach einem Fördersatz von 100 % für Wiederaufforstungen lehnte Backhaus jedoch ab. Holz sollte zunächst stofflich verwertet werden, erst in zweiter Linie energetisch. Eine komplette Förderung der Wiederaufforstung erscheine vor dem Hintergrund, dass die Waldbesitzer zur Wiederaufforstung gesetzlich verpflichtet seien und dass sie Einnahmen durch den Holzverkauf hätten, nicht gerechtfertigt.
In Rheinland-Pfalz rief der agrarpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Dr. Timo Böhme, nach raschen Hilfen für den Wald. Mit Blick auf den Waldgipfel des Bundes forderte er vom Bund die Übernahme von 90 % der Pflanzungskosten für die geschädigten Flächen bis maximal 10 000 Euro/ha und die Übernahme von 90 % der Pflegekosten in den ersten fünf Jahren nach der Pflanzung bis maximal 1 000 Euro/ha jährlich.
Die Kosten für den Wildschutz und den Forstwegebau sollten laut Böhme jeweils zur Hälfte bis höchstens 2 000 Euro/ha beziehungsweise bis zu wirtschaftlich sinnvollen Größenordnungen vom Bund getragen werden.