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Landgericht Erfurt

Verfahren wegen gebündelter Holz-Vermarktung in Thüringen

Der Prozessfinanzierer „Burford Capital“ verklagt Thüringen im Auftrag von zwei Holzabnehmern auf rund 32 Mio. € Schadensersatz.

Lesezeit: 2 Minuten

Wegen gebündelter Holzvermarktung läuft am Landgericht Erfurt seit dem 27. April ein Kartellschadensersatzverfahren gegen den Freistaat Thüringen und ThüringenForst. Sie werden vom Prozessfinanzierer „Burford Capital“, an den zwei Thüringer Holzabnehmer ihre vermeintlichen Schadensersatzansprüche abgetreten haben, über eine eigens gegründete Ausgleichsgesellschaft auf rund 32 Mio. € Schadensersatz verklagt.

Hintergrund ist, dass Thüringen neben dem Holz aus dem Staatswald auch Holz aus den Kommunal- und Privatwäldern vermarktet hat. Dadurch habe sich die Marktstellung der Landesforstverwaltung verbessert, so die Kläger. Die Sägeindustrie habe das Rundholz daher teurer bezahlen müssen, als wenn das Holz nicht gebündelt angeboten worden wäre.

Auch das Bundeskartellamt war in einer Prüfung der Vorgänge bereits im Jahr 2009 zu dem Ergebnis gekommen, dass die gebündelte Vermarktung von Rundholz aller Waldeigentumsarten durch die Landesforstverwaltungen nicht den Vorgaben des Wettbewerbsrechts entspricht. Daraufhin hatte es dem Freistaat Thüringen Auflagen und Berichtspflichten auferlegt, denen die Landesforstverwaltung laut Angaben der Landesregierung vollumfänglich nachgekommen ist.

Mit Blick auf das aktuelle Gerichtsverfahren zeigte sich Staatssekretär Torsten Weil aus dem Erfurter Landwirtschaftsministerium jetzt kämpferisch. Die Landesregierung halte die Klage für unbegründet und werde sich mit aller Entschiedenheit rechtlich zur Wehr setzen. Sie gehe fest davon aus, die Klage abwehren zu können. Vergleichbare Klagen der Sägeindustrie waren in Rheinland-Pfalz im vorigen Herbst und in Baden-Württemberg zu Beginn des Jahres 2022 in erster Instanz von den Landgerichten abgewiesen worden.

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