Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat das Beteiligungsverfahren zur umstrittenen Novelle des Bundeswaldgesetzes gestartet und damit erneut bei den Waldverbänden für Kopfschütteln gesorgt. Das umso mehr, weil der Entwurf anscheinend noch nicht einmal von allen Ampelfraktionen so mitgetragen wird.
Bitter: Selbst Koalitionäre halten Novelle für unnötig
„Der Entwurf zur Novellierung des bewährten Bundeswaldgesetzes ist nach eigener Aussage des zuständigen Ministeriums bisher nicht in der Bundesregierung geeint. Das ist von grundlegender Bedeutung, da einer der Koalitionspartner die Notwendigkeit einer Novellierung mittlerweile grundsätzlich in Frage gestellt hat“, stellt Prof. Andreas Bitter fest, Präsident der AGDW – Die Waldeigentümer. Die nun gestartete Verbändeanhörung wirft für ihn nun weitere Fragen zu einem Projekt auf, das von Anfang an immer neue Unsicherheiten für die Waldbesitzer geschaffen habe.
Der Vorsitzende der Familienbetriebe Land & Forst, Max von Elverfeldt, kritisiert: „Auch der neue Entwurf geht mit weitreichenden Eigentumseingriffen und überbordender Bürokratie weit über den Koalitionsvertrag hinaus. Die Diskriminierung nicht heimischer Baumarten steht dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel, Wälder klimaresilient umzubauen zu wollen, sogar fundamental entgegen.“ Für Elverfeldt ist der Entwurf damit „ein weiteres Zeugnis von fehlendem Sachverstand“. Über das regierungsintern unabgestimmte Vorgehen des BMEL, über das gesamte Verfahren kann man nur mit dem Kopf schütteln.“
Auch beim Waldgesetz Gräben quer durch die Ampel
Tatsächlich gibt es insbesondere seitens der FDP erheblichen Widerstand gegen Teile der Novelle. Die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Carina Konrad, erläuterte gegenüber top agrar, es gebe auch im Bereich der Land- und Forstwirtschaft innerhalb der Koalition zwei grundlegend unterschiedliche Ansätze: Einerseits die Auffassung, dass kleinteilige Regulierung bis auf die Betriebe notwendig sei, was jedoch mit erheblichen Belastungen verbunden wäre. Andererseits der Ansatz, dass es darauf ankomme, die Branche durch neue Handlungsspielräume, Mut und Offenheit für neue Technologien zukunftsfest aufzustellen.
Ein Beispiel dafür ist laut Konrad die Novelle des Bundeswaldgesetzes. Die FDP-Politikerin betont: "Wir Freien Demokraten sind hier klar: Enteignungen wird es mit uns nicht geben.“ Dass der Entwurf aus dem Hause Cem Özdemirs nun an die Verbände zur Stellungnahme versandt wurde, obwohl darüber innerhalb der Regierung keine Einigkeit besteht, zeugt nach ihrer Einschätzung von einer „gewissen Nervosität“. Den ernsten Anliegen der praktischen Forstwirte werde das jedoch noch nicht gerecht, so Konrad. Das unterstreicht nur, dass stoßen die Pläne zur Novellierung des Gesetzes auch im Regierungslager auf deutliche Kritik stoßen.
Aktuelles Gesetz Grundlage für nachhaltige Waldbewirtschaftung
Aus Sicht der Waldverbände gibt es ohnehin wenig Anlass das geltende Bundeswaldgesetz zu novellieren. Das habe sich seit seinem Bestehen bewährt und biete auch eine solide Grundlage für nachhaltiges Wirtschaften unter den Vorzeichen von Klimakrise und Waldumbau. „Die Herausforderungen für die Waldbesitzenden sind angesichts der durch Klimakrise und Extremwetterereignisse aufgetretenen Schäden immens. In dieser Situation brauchen wir eine aktivierende, auf Vertrauen und Unterstützung basierende Politik. Die aktuellen Novellierungspläne des BMEL bewirken jedoch das Gegenteil“, moniert Prof. Bitter.
Max von Elverfeldt hebt hervor: „Ein neues Gesetz hätte den Wald weder vor den Kalamitäten der letzten Jahre geschützt, noch würde es die Klimaresilienz des Waldes stärken. Vielmehr benötigen die Praktiker vor Ort den notwendigen Freiraum, um den Wald der Zukunft zu gestalten.“