„Genanalysen haben bestätigt, dass dieses Tier die Verletzung bzw. Tötung mehrerer Schafe, Ziegen und Wildtiere in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Traunstein und Rosenheim überwiegend in siedlungsnahen Gebieten verursacht hat“, teilte die Behörde am Freitagnachmittag mit.
"Wahrscheinlich, dass es zu gefährlichen Begegnungen mit Menschen kommt"
„Die am Bayerischen Landesamt für Umwelt einberufene Expertenkommission kommt in einer Gesamtbetrachtung der Ereignisse deshalb zu dem Ergebnis, dass das Tier sich wiederholt in unmittelbarer Nähe von bewohnten Häusern aufgehalten hat und offenbar die Nähe zu Siedlungsstrukturen sucht", so die Behörde weiter. "Damit erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass es zu gefährlichen Begegnungen und Konflikten des Tieres mit Menschen kommt. Mit der Ausnahmegenehmigung soll eine Gefährdung von Menschen vermieden werden, da bei einer Bewertung der Gesamtsituation für die Zukunft zu befürchten ist, dass Menschen zu Schaden kommen könnten."
Die näheren Einzelheiten und Maßgaben wird die Regierung von Oberbayern durch eine Allgemeinverfügung regeln, die voraussichtlich am 17. Januar bekannt gegeben wird.
Kaniber findet Entscheidung "absolut richtig"
In einer ersten Reaktion sagte Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber, die in der betroffenen Region ihren Stimmkreis hat, dass die Entscheidung der Regierung von Oberbayern absolut richtig sei. Man müsse ein Raubtier, das übergriffig geworden sei und ganz offensichtlich seine Scheu verloren habe, auch mal entnehmen. „Bei diesem Wolf, der in Südostoberbayern immer näher an die Siedlungen herangekommen ist, war das dringend notwendig“, so die Ministerin.
Der Wolf sei ein Kulturfolger und intelligent. Wenn er lerne, dass es für ihn auf Almen, in Ställen und in Siedlungen Futter gebe, ohne dass er etwas zu befürchten habe, werde er immer dreister. „Ich bin der festen Überzeugung: Man muss den Wölfen deren Grenzen aufzeigen, wenn es eine Koexistenz geben soll“, so Kaniber weiter. „Gerade hier in den Bergen. Ansonsten wäre eine der Folgen, dass die Weidewirtschaft zurückgehen wird, obwohl sich doch alle gerade diese Art der Tierhaltung wünschen. Denn viele Almen und Alpen sind wegen ihrer Beschaffenheit nicht zäunbar.“
Die Entscheidung stehe im Einklang mit dem Bundesnaturschutzgesetz, das genau für solche Fälle Ausnahmen vom Artenschutz vorsehe.
"Wolfsrisse lassen sich nicht mit Geldbetrag ausgleichen"
Bei Gesprächen mit betroffenen bäuerlichen Familien in den Landkreisen Traunstein, Rosenheim und Berchtesgadener Land sei wieder deutlich geworden, dass diese ihre Tiere mit Herzblut aufziehen, machte die Ministerin deutlich. „Das lässt sich nicht einfach mit einem Geldbetrag ausgleichen. Insofern bin ich erleichtert, dass sich hier eine Lösung abzeichnet, die langfristig auch zur Akzeptanz des Wolfes beiträgt.“