Im Oktober 2024 hat der Gesetzgeber das Waffengesetz geändert und die Jagdscheinbehörden vor ein dickes Problem gestellt. Denn von da an müssen die Ämter eine erweiterte Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit durchführen – ohne Übergangsfrist.
Entsprechend länger dauert die Jagdscheinverlängerung, worüber der Deutsche Jagdverband (DJV) im Herbst auch warnte. Viele Kreisbehörden versendeten daraufhin Informationen und die Bitte, spätestens im Dezember die Jagdscheinverlängerung anzumelden, damit die Behörden die polizeiliche Prüfung veranlassen können. Wer das gemacht hat, bekam auch meist vor dem neuen Jagdjahr zum 1. April den frisch verlängerten Schein.
Der DJV berichtet nun aber, dass das wohl nicht überall in Deutschland geklappt hat. Zumindest gehen beim Verband viele Beschwerden von Jägern ein, die ihren Jagdschein nicht rechtzeitig verlängert bekommen haben. Und das hat Folgen.
Das Fehlen eines gültigen Jagdscheins kann gravierende Folgen haben
Die Befugnis zum Besitz von Langwaffenmunition wird bei Jägern nicht durch die Waffenbesitzkarte vermittelt, sondern ausschließlich durch den Jagdschein. Daher dürfen Jäger, wenn sie vorübergehend keinen Jagdschein haben, auch keine Langwaffenmunition besitzen. Sie müssen diese z.B. vernichten lassen oder einem Berechtigten überlassen. Sofern dies ein anderer Jäger ist, muss dieser nicht selbst eine Langwaffe des entsprechenden Kalibers besitzen - weil der Jagdschein auch zum Besitz anderer Langwaffenmunition befugt.
Das Bundesjagdgesetz schreibt vor, dass ein Pächter im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein muss. Zwar erlischt der Pachtvertrag nicht automatisch, aber der Pächter muss (je nach Landesregelung) nachweisen, dass er alle Voraussetzungen der Jagdscheinerteilung erfüllt hat.
Wenn es im Revier keine anderen Jagdausübungsberechtigten oder Jagdaufseher gibt, können wichtige Pflichten wie die Nachsuche nach Unfallwild nicht ordnungsgemäß ausgeübt werden. Möglicherweise muss der Unteren Jagdbehörde ein anderer Jäger benannt werden, der die Befugnisse vorübergehend ausübt. Hierzu gibt es unterschiedliche Landesregelungen.
Auch Ausländerjagdscheine werden derzeit in manchen Bundesländern nicht erteilt, da sich die Behörden darauf berufen, dass sie die vorgeschriebene Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nicht durchführen könnten.
DJV verlangt sofortige Jagdscheinerteilung
Der DJV fordert daher die Behörden auf, die Jagdscheine unverzüglich zu erteilen, sofern es nicht Hinweise auf fehlende Zuverlässigkeit oder persönliche Eignung gibt. Der Verband weist darauf hin, dass ein bereits erteilter Jagdschein zurückgenommen werden kann, wenn sich herausstellt, dass der Jagdschein nicht hätte erteilt werden dürfen.
Statt immer mehr Kapazitäten in die Verwaltung des legalen Waffenbesitzes zu stecken, sollten sich die Sicherheitsbehörden laut DJV auf den illegalen Waffenbesitz konzentrieren, das eigentliche Sicherheitsproblem.