Ein Jäger und Inhaber eines forstwirtschaftlichen Betriebes mit Eigenjagdrevier (146 ha, davon 95% Wald) beantragte im Herbst 2022 wegen massiver Bissschäden in seinem Wald, die Jagdzeit zu verlängern, konkret: eine Verlängerung der Jagdzeit für weibliche Rehe und Kitze aber den 15. Januar hinaus bis zum 15. Februar 2023.
Spezielle Lage des Reviers
Als Begründung führte er an, dass das Rehwild mittlerweile oft bis in den Spätwinter hinein auf den landwirtschaftlichen Flächen der Nachbarreviere bleibe. Grund dafür sei die zunehmende Gründüngung und der oft lange stehende Körnermais. Erst im Februar, wenn die offizielle Abschusszeit vorüber sei, käme das Rehwild in den (seinen) Wald. Weil gleichzeitig in den Nebenrevieren zu wenig geschossen werde, seien die Verbissschäden im Wald entsprechend zahlreich und wegen der dann gerade austreibenden Knospen außerdem besonders schwerwiegend. Um die Neuanpflanzungen insbesondere beim Laubholz zu schützen, sei deshalb eine Abschusserlaubnis nach Ende der gesetzlichen Frist zwingend notwendig.
Landratsamt sagt Nein, das Gericht sagt Ja
Das Landratsamt lehnte den Antrag aus wildbiologischen Gründen ab, das Verwaltungsgericht München stellte sich jedoch auf die Seite des Forstwirtes und erlaubte die Verlängerung der Jagdzeit: Der Forstwirt habe nachvollziehbar dargelegt, dass ihm aufgrund der speziellen Lage seines Reviers zwischen zwei Revieren mit viel Maisanbau unzumutbare wirtschaftliche Schäden drohen. Auf Flächen mit Totalausfall könne dies laut Gutachter rund 10.000 € pro Hektar ausmachen. Außerdem sei der verstärkter Abschuss von Rehwild notwendig, damit der angestrebte Wechsel zu Mischbeständen gelingen könne (Az.: M 7 E 23.132).