Überprüfen Sie, ob Sie alle Vorgaben der Schweinehaltungshygieneverordnung erfüllen. Die Behörden kontrollieren das u.a. bei Sperrmaßnahmen:
- Im Eingangsbereich zum Stall müssen alle schweinehaltenden Betriebe ein Schild „Schweinebestand – für Unbefugte Betreten verboten“ anbringen. Schuhzeug muss gereinigt und desinfiziert werden können.
- Schweinehalter mit bis zu 700 Mastplätzen, maximal 150 Sauen inkl. Ferkelaufzucht oder Kombibetriebe mit bis zu 100 Sauen, müssen über eine Vorrichtung zur Reinigung und Desinfektion der Ställe, der Räder von Fahrzeugen und des Schuhwerks an den Stalleingängen verfügen. Zudem sind ein Umkleideraum, Einwegkleidung für Besucher, eine befestigte Verladeeinrichtung, ein Kadaverbehälter, eine regelmäßige Schadnagerbekämpfung und die wildschweinsichere Futterlagerung Pflicht.
- Betriebe mit mehr als 700 Mastplätzen, 150 Sauen inkl. Ferkelaufzucht und Kombibetriebe mit mehr als 100 Sauen, müssen das Betriebsgelände einzäunen, über einen Isolierstall für Neuzugänge und einen Umkleideraum mit Waschbecken und Wasseranschluss zur Stiefelreinigung verfügen. Kleidungswechsel vorm Stallzutritt ist Pflicht.
Einen Überblick über die Hygieneauflagen gibt ein Poster des BMEL, dass Sie unter www.topagrar.com/aspaktuell2020 herunterladen können. Hier finden Sie auch einen Link zur ASP-Risikoampel zum Checken Ihres Hygienemanagements.