Wer seinen Mitarbeitern die steuerfreie Coronaprämie von bis zu 1500 € zahlen will, hat dafür mehr Zeit. Eigentlich sollte die Regelung am 31.12.2020 enden. Die Große Koalition hat die Frist nun bis zum 30.6.2021 verlängert. Anstatt Geld können Sie auch Sachprämien im gleichen Wert verschenken (netto). Beachten Sie aber:
- Jedem Mitarbeiter steht die Prämie nur einmal zu. Wenn Sie den Bonus bereits im vergangenen Jahr gezahlt haben, profitieren Sie in diesem Jahr nicht mehr von der Steuerfreiheit.
- Die Prämie dürfen Sie nicht mit dem Lohn, Gehalt, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld verrechnen. Sie müssen sie zusätzlich zahlen. Das gilt auch für vertragliche Sonderzahlungen.
- Sie sind verpflichtet, die Prämie in den Lohn- und Gehaltsabrechnungen aufzuführen.
- Auch Minijobbern steht die Sonderzahlung zu. Sie müssen diese nicht auf die Geringfügigkeitsgrenze von 450 € pro Monat bzw. 5400 €/Jahr anrechnen.
Steuerberater Bernhard Billermann, wetreu Alfred Haupt KG, Münster