Kurz, nachdem die damalige Ampel-Regierung im Dezember 2023 das Aus für die Agrardieselvergünstigung verkündete, hatte die Landwirtin Marie von Schnehen auf change.org eine Petition zum Erhalt der Gasölbeihilfe gestartet. Die sammelte seitdem beeindruckende 1,3 Millionen Unterschriften ein.
Eine weitere Petition der Landwirtin richtete sich direkt an den Bundestag und erreichte mit 75.000 Unterschriften spielend die Schwelle, ab der sich der Petitionsausschuss des Bundestags damit befassen muss. Das Ergebnis dürfte aber die wenigsten Bauern zufriedenstellen. Der Petitionsausschuss lehnte die Forderung nach unveränderter Beibehaltung der Agrardieselrückvergütung nach Paragraf 57 Energiesteuergesetz rundweg ab.
Keine Mehrheit für unveränderte Beihilfe
In der Sitzung des Petitionsausschusses wurde am Mittwoch mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP lediglich eine Beschlussempfehlung an den Bundestag verabschiedet, eine dahingehende Petition mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ an die Bundesregierung zu überweisen, „soweit es darum geht, steuerliche Anreize für die Nutzung von alternativen Antriebsstoffen (beispielsweise Strom) in der Land- und Forstwirtschaft zu prüfen". Darüber hinaus soll der "Umstieg auf alternative Antriebstechnologien mit einer Reaktivierung und deutlichen Stärkung des Bundesprogramms zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau" gefördert werden.
Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD sowie die Gruppe Die Linke hatten für einen Berücksichtigungsbeschluss ohne den erwähnten „Soweit-Satz“ plädiert.
Die Petentin fordert in ihrer aus dem Dezember 2023 stammenden Eingabe eine unveränderte Beibehaltung der Agrardieselrückvergütung nach Paragraf 57 Energiesteuergesetz sowie der KfZ-Steuerbefreiung für Land- und Forstwirte. Für die betroffenen Betriebe hätten die seinerzeit geplanten Streichungen zusätzliche steuerliche Belastungen in Höhe von etwa 900 Mio. € zur Folge gehabt, schreibt die Landwirtin in ihrer Petition.
Ausgehend von den seitens der Bundesregierung insgesamt geplanten Kürzungen sogenannter „klimaschädlicher Subventionen“ in Höhe von rund 3 Mrd. € müsse die Land- und Forstwirtschaft einen Beitrag zu diesen Einsparungen von fast einem Drittel leisten und würde daher überproportional belastet, kritisiert sie.
Mehrbelastung sei reduziert, heißt es
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass von der avisierten Abschaffung der Begünstigung bei der Kfz-Steuer für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge abgesehen worden sei. Darüber hinaus werde der Wegfall der Steuerbegünstigung beim Agrardiesel nicht sofort vollzogen.
Vielmehr sei eine schrittweise Reduzierung der Begünstigung vorgesehen. Dieses Auslaufen der Steuerbegünstigung von Agrardiesel reduziere die finanzielle Mehrbelastung von Betrieben und schaffe Zeit zur vorausschauenden Planung möglicher Verhaltensanpassungen, heißt es in der Vorlage.
Vollständig unterstützen könne der Ausschuss die Forderungen der Petition nicht, weil Haushaltskonsolidierungen in Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Zweiten Nachtragshaushaltgesetz 2021 erforderlich seien. Sie seien mit Fokus auf den Abbau klimaschädlicher Subventionen im Wege eines politischen Kompromisses erzielt worden, der im Übrigen neben der Landwirtschaft auch Sparanstrengungen anderer Bereiche erfordere. „Ein darüberhinausgehendes parlamentarisches Tätigwerden des Petitionsausschusses kann daher diesbezüglich nicht in Aussicht gestellt werden“, heißt es in der mehrheitlich verabschiedeten Beschlussempfehlung.