Zur Abfederung der im internationalen Vergleich immer noch viel zu hohen Strompreise hat die Bundesregierung am Mittwoch ein Maßnahmenpaket in Milliardenhöhe beschlossen. Ein wichtiger Teil davon ist die Absenkung der Stromsteuer. Vorgesehen ist, dass die Stromsteuer für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes auf den Mindestwert gesenkt wird, den die Europäische Union zulässt. Dies bedeutet eine Verringerung von gegenwärtig 1,537 Ct/kWh auf zukünftig 0,05 Ct/kWh.
Auch Mittelständler in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sollen davon profitieren. Die Branchenvertreter freut´s.
DBV und DRV setzen auf Entlastung
Der stellvertretende Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerald Dohme, geht jedenfalls davon aus, dass durch das Strompreispaket der Ampel notwendige Entlastungen für die Betriebe möglich werden. Auch der Deutsche Raiffeisenverband (DBV) sieht die Maßnahmen positiv.
DRV-Hauptgeschäftsführer Dr. Henning Ehlers weist darauf hin, dass Energiekosten ein entscheidender Wettbewerbsfaktor sind. Die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß zu senken, bringe eine deutliche Entlastung insbesondere für die genossenschaftliche Milch-, Fleisch- und Futterwirtschat. „Kosten dort zu senken, wo sie entstehen und der Staat unmittelbar Einfluss auf sie hat, ist der richtige Weg und entspricht einer stetigen Forderung des DRV“, so Ehlers.
BVE und CSU hätten sich mehr gewünscht
Auch der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), Peter Feller, begrüßt den Schritt. Er bedauert nur, dass diese Absenkung zunächst nur für die Jahre 2024 und 2025 gesetzlich geregelt werden soll. Eine Verlängerung für den Zeitraum 2026 bis 2028 soll davon abhängig gemacht werden, ob eine Gegenfinanzierung im Bundeshaushalt dargestellt werden kann. Das sei ein Wermutstropfen, sagte Feller.
Noch mehr dieser Wermutstropfen sieht der fachpolitische Sprecher für Energie und Nachhaltigkeit der CSU im Bundestag, Dr. Andreas Lenz. So stehe die Fortsetzung ab 2026 unter Finanzierungsvorbehalt und sei bis 2028 begrenzt. Für viele Tausend kleinere und mittlere Betriebe bestehe zudem Unsicherheit, ob sie von der Maßnahme erfasst sind. Es brauche daher weitere Entlastungen und Planungssicherheit für die Investitionsentscheidungen der Unternehmen, fordert Lenz.