Der Agrarausschuss des Bundesrates hat am Montag dieser Woche nicht über den Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen abgestimmt, der auf ein Verbot der Kleingruppenhaltung von Legehennen hinzielte. Nachdem das Bundesverfassungsgericht aus formalen Gründen diese Haltungsform als verfassungswidrig gebrandmarkt hatte, wollten die beiden Länder jetzt die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Schnellverfahren ändern lassen.
Die Mehrheit der Ausschussmitglieder sprach sich allerdings dafür aus, über den Antrag vorerst nicht zu entscheiden. Die Begründung: Das Bundesagrarministerium müsse ohnehin einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung vorlegen, die aktuelle Entwicklung solle deshalb zunächst abgewartet werden.
Hintergrund:
DBV und ZDG warnen vor Ende der Kleingruppenhaltung (28.2.2011)
Auch nach 2012 wird es Käfigeier im Handel geben (28.2.2011)
Also doch: Osteuropa will Käfighaltung verlängern (22.2.2011)
Aigner stellt EU-Ministern Pläne für Käfigverbot vor (21.2.2011)