In einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz fordern die Regierungschefs die Bundesregierung dazu auf, aktiv zu werden, wenn rechtliche Vorschriften auf EU-Ebene zu unverhältnismäßigen Belastungen führen. Keinesfalls dürften nationale Regelungen über europäische Vorgaben hinausgehen. Aussagen zum Agrardiesel und konkreten Entlastungsmaßnahmen enthält der Beschluss aber nicht. Dazu gibt es allerdings Protokollerklärungen der ostdeutschen Länder sowie von Schleswig-Holstein und Bayern.
Agrardieselkürzungen „kurzfristig falsch“
Die ostdeutschen Ministerpräsidenten und der Bürgermeister von Berlin bekräftigen ihre Forderung, die vorgesehenen Kürzungen beim Agrardiesel zurückzunehmen. Diese seien „kurzfristig falsch“. Die Agrardieselrückvergütung würde Wettbewerbsnachteile ausgleichen, „bis ein wirtschaftlich tragbarer Umstieg auf praxistaugliche alternative Kraftstoffe und Antriebstechnologien, basierend auf der Produktion nachwachsender Rohstoffe, möglich ist“, so die Ost-Länderchefs in ihrer Protokollerklärung.
Landwirtschaft ent- statt belasten
Schleswig-Holstein weist in seiner Protokollerklärung darauf hin, dass zur Entlastung der Landwirtschaft weitere Maßnahmen notwendig seien. Zum Beispiel Gewinnglättung, Risikoausgleichsrücklage, Energiesteuern oder ein Maßnahmenpaket zur Entlastung von Bürokratie und Berichtspflichten.
Bayern kritisiert die von der Bundesregierung gefassten Sparbeschlüsse zulasten der Landwirtschaft als „schädlich und kontraproduktiv“ und fordert die Bundesregierung nachdrücklich auf, die Kürzungen vollständig zurückzunehmen. Das Auslaufen der Agrardieselrückvergütung sei mangels geeigneter Alternativen zum Verbrennungsmotor im Bereich der Land- und Forstwirtschaft sowie der damit verbundenen wirtschaftlichen Belastung in keiner Weise akzeptabel.
Verursachergerechtes Düngerecht
Zusätzlich müsse es ein echtes Angebot zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen an die bäuerliche Landwirtschaft in Deutschland geben. Dazu zählen für Bayern eine Steuerbefreiung für Biokraftstoffe und eine unbürokratische Anschlussregelung für die Tarifermäßigung bei der Einkommensteuer, um die Verteilung des Gewinns eines Wirtschaftsjahres auf drei statt wie bisher auf zwei Jahre zu ermöglichen. Außerdem müsse die Möglichkeit einer Risikoausgleichsrücklage geschaffen werden, damit Landwirtinnen und Landwirte selbst steuerliche Rücklagen für schlechte Jahre bilden und so Vorsorge treffen können.
Die Bundesregierung müsse darüber hinaus für Entlastungen bei land- und forstwirtschaftlichen Regularien sorgen. Bayern fordert, ein verursachergerechtes Düngerecht zu schaffen, damit Betriebe, die nachweislich gewässerschonend wirtschafteten, von zusätzlichen Auflagen befreit werden können.