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Start der Ernte 2024 Agrarpaket der Bundesregierung Pauschalierung

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Ampel legt Agrarpaket vor: Das sagen die top agrar-Leser

Die Bundesregierung hat in dieser Woche das neue Agrarpaket vorgelegt. Sowohl Bauernpräsident Rukwied als auch viele Landwirte sehen die Entlastungen als zu gering an. Hier eine Auswahl an Meinungen.

Lesezeit: 6 Minuten

Ein offenes, freundschaftliches und respektvolles Diskussionsklima liegt uns auch nach der Überarbeitung unseres Kommentarbereichs weiterhin am Herzen. Wir wollen Ihnen jederzeit die Möglichkeit geben, Ihre Meinung zu den Themen, die die Landwirtschaft bewegen, zu äußern. Dafür stellen wir Ihnen ab sofort wöchentlich eine Sammlung unserer Leserzuschriften zu verschiedenen Themen zusammen.

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Wir behalten uns vor, die Einsendungen gekürzt in diesem und ähnlichen Formaten zu veröffentlichen.

Alle Meinungsbeiträge in diesem Artikel stammen von unseren Leserinnen und Lesern. Sie geben nicht unbedingt die Meinung unserer Redaktion wieder.

Pünktlich zum Bauerntag 2024 in Cottbus hat die Bundesregierung am Dienstag ihr versprochenes Agrarpaket vorgelegt. Es enthält einige der bei den Bauernprotesten geforderten Punkte. Es bleibt aber auch Raum für Enttäuschung. Ebendieser machen sich einige Landwirte bereits Luft.

Zu: "Ampel legt Agrarpaket mit Gewinnglättung und Weideprämie vor“

Das neue Agrarpaket der Ampel beinhaltet unter anderem die steuerliche Gewinnglättung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und eine zusätzliche Förderung der Weidetierhaltung auf Grünland. Was die top agrar-Leser über die Pläne sagen:

Nicht viel mehr als ein laues Lüftchen

„Ein starkes Paket? Was soll daran stark sein? Das ist allenfalls ein laues Lüftchen! Wo ist da die langfristige Planungssicherheit? Der Bürokratie Abbau? Das sehe ich nirgends im Paket. Das wird im Sande verlaufen wie bei jeder Regierung die was einfacheres und Erleichterungen verspricht!“ (Christian Müller)

Das bringt mehr Probleme als Lösungen

„Ich bin ja von den Schwarzen auch nicht mehr begeistert, aber in diesem Fall haben sie Recht. Dieses Paket ist eine Null-Nummer. Jeder Betrieb ohne Rinderhaltung hat praktisch nichts davon. Und dann kommt auch noch dazu das GbR und sonstige Gemeinschaften von der Glättung ausgenommen werden. Und wo ist die Entlastung? Dazu kommt das Entwaldungsgesetz mit zusätzlicher Bürokratie. Die STV kommt auch noch dazu, bzw. hätte man ja da auch etwas die Grenzen aufzeigen können.“ (Bernd Brunhöver)

Dann müssen wir wohl doch wieder mal nach Berlin!?“ (Friedrich v. Wallmoden)

Für langfristige Entlastungen muss die gesamte Koalition mitmachen

"Die FDP-Ideologie macht die Bundesregierung handlungsunfähig und sorgt dafür, dass Versprechen nicht eingelöst werden können. Die Weideprämie soll 2024 also aus übrig gebliebenen Mitteln der Agraranträge finanziert werden. Und was ist ab 2025? Wird da die Weideprämie schon wieder abgeschafft, weil die FDP die Schuldenbremse verehrt? Borchert-Kommission und ZKL haben sich beide dafür ausgesprochen, die Mehrwertsteuer auf tierische Produkte zu erhöhen, um den Umbau der Tierhaltung zu finanzieren. Warum ist diese Maßnahme nicht Teil des Agrarpakets? Ach ja, weil ein Koalitionspartner der Überzeugung ist, es dürfe auf keinen Fall irgendwelche Steuererhöhungen geben. Nicht die Ideologie der Grünen schadet der Landwirtschaft, sondern die Ideologie der FDP steht einer zukunftssicheren Landwirtschaft im Weg." (Philipp Dümig)

Zu: "Rukwied wirft Bundesregierung bei Agrarpaket ‚Realitätsverlust‘ vor“ und „Rukwied: ‚Das Agrarpaket ist Lichtjahre von dem entfernt, was notwendig wäre“

Auch bei den meisten Agrarvertretern löst das Agrarpaket der Ampel keine Euphorie aus. Es sei zu wenig und zu unkonkret, lautet der Vorwurf. Bereits vor, aber auch während des Bauerntags macht Bauernpräsident Rukwied deutlich, dass beim DBV keine Begeisterung für das Paket aufkommt. Er fordert mehr Unterstützung. Dazu haben auch die top agrar-Leser ihre eigene Meinung:

Der Ampel geht es nicht darum, Landwirte zu entlasten

„Das Gerede vom angeblich „größten Agrarentlastungspaket“ ist reiner Medienpopulismus. Es reicht für die Headlines und Beeinflussung der unwissenden Öffentlichkeit und diskreditiert die Kritisierenden - angeblich immer unzufriedenen Bauern. Es geht nicht um eine erfolgreiche Agrarpolitik sondern nur um Wählerstimmen einer abgewirtschaftet Ampel.“ (Wolfgang Rühmkorf)

Das BMEL braucht Agrar-Fachkräfte

Ich bin jetzt nicht unbedingt ein Fan von ihm [Rukwied], aber hier hat er nun mal uneingeschränkt Recht. Und wie Dieter Nuhr und Kollegen auch immer richtig bemerken, ist, dass der Fachkräftemangel in der Regierung am meisten zu spüren ist. Problem dabei ist nur, gerade dort sollte Kompetenz vorhanden sein.“ (Bernd Brunhöver)

Bitte alle Betriebsformen beachten

DBV-Präsident Rukwied hat zum deutschen Bauerntag in Cottbus ausgehend von der im Agrarpaket der Bundesregierung angekündigten Verlängerung der Gewinnglättung gefordert, nun für die gewerblichen Agrarunternehmen (z.B. Agrar-GmbH’s) eine steuerliche Gleichbehandlung ggü. den Betrieben mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft herzustellen. Hierzu sei folgendes angemerkt:

In der Regel dürften die gewerblichen Agrarunternehmen in der Rechtsform einer Agrarkapitalgesellschaft oder einer Agrargenossenschaft firmieren. Diese unterliegen bekanntlich nicht der Einkommensteuer, sondern der Körperschaftsteuer. Nun gibt es aber bei der Körperschaftsteuer - anders als bei der Einkommensteuer - keine Steuerprogression, die zu glätten wäre. Denn Kapitalgesellschaften (z.B. Agrar-GmbH’s) und Genossenschaften zahlen unabhängig von der Höhe ihres Gewinns einen festen Körperschaftsteuersatz in Höhe von 15%.

Da das Körperschaftsteuergesetz keinen progressiven Steuertarif kennt, sind m.E. die DBV-Überlegungen, für körperschaftsteuerpflichtige Agrarunternehmen einen wie auch immer gearteten Ausgleich zu der Gewinnglättungsregelung bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft einzuführen, nicht stichhaltig. In diesem Zusammenhang wird als mögliche zusätzliche steuerliche Regelung die Risikoausgleichsrücklage genannt (vom Ansatz her zweckbestimmt zum Aufbau von Risikokapital bei Naturkatastrophen).

In der Diskussion hierzu werden nach meiner Einschätzung leider die Nachteile der Risikoausgleichsrücklage ausgeblendet: Zum einen fehlt sehr vielen landwirtschaftlichen Unternehmen schlichtweg das Geld, um neben Familieneinkommen und Investionen eine solche Rücklage in dem notwendigen Umfang aufzufüllen, zum anderen gibt es für buchführende Betriebe schon immer die Möglichkeit, für den Fall einer erwartbaren Schädigung bei Naturkatastrophen Rückstellungen (z.B. für ungewisse Verbindlichkeiten) auf der Passivseite der Bilanz zu bilden. In der fehlenden Liquidität (und wohl auch in der bürokratischen Abgrenzung und Kontrolle einer Risikoausgleichsrücklage gegenüber einer nicht zweckgebundenen Rücklage) dürfte übrigens auch der Grund zu finden sein, warum die in den 80er Jahren eingeführte Risikoausgleichsrücklage nach dem Forstschädenausgleichsgesetz nie die in sie gesetzten Erwartungen erfüllen konnte. Man sollte also den gleichen Fehler nicht zweimal machen!

Sollte mit dem Vorschlag zur Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage letztlich doch nur eine nicht zweckgebundene Rücklage gemeint sein, so sei gesagt, dass diese zu erheblichen Steuerausfällen führen und als Lex Landwirtschaft verständlicherweise auf einen entschiedenen Widerstand stoßen würde - nicht zuletzt in der gewerblichen Wirtschaft, die eine solche Rücklage nicht kennt. Hierzu sei nur an das Reingrätschen der Wirtschaftsverbände beim Wachstumschancengesetz (Agrardiesel) erinnert.“ (Dr. Gerhard Thissen, StB)

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