Europäische Landwirte müssen sich darauf einstellen, dass sie für die Ausbringung von Gülle künftig eine Genehmigung benötigen. Im Rahmen der Neufassung der IVU-Richtlinie sprach sich der Umweltausschuss des EU-Parlaments für den Vorschlag der Kommission aus. Änderungsanträge der Berichterstatters Holger Krahmer von der FDP und der CDU-Abgeordneten Christa Klaß, die auf eine Streichung der Passagen zielten, wurden nicht angenommen. Auch die Betreiber von Geflügelmast- und Legehennenanlagen sind von der IVU-Richtlinie betroffen. Hier wurde die Kommissionsvorgabe ebenfalls beibehalten, ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren nicht länger pauschal ab 40 000 Geflügelplätzen durchzuführen, sondern nach Tier- bzw. Produktionsart zu unterscheiden. Im angenommenen Text steht weiterhin, künftig Schwellenwerte bei 40 000 Masthähnchen, 30 000 Legehennen, 24 000 Enten und 11 500 Puten festzusetzen.
Der DBV antwortete empört: Keine Genehmigungspflicht für Gülleausbringung (16.1.09)
Ab Februar darf wieder gedüngt werden (28.1.09)