Die Bundesregierung ist mit ihren Kürzungsplänen bekanntermaßen teilweise eingeknickt und will die KfZ-Steuerbefreiung für die Landwirtschaft nicht mehr antasten. Die Agrardiesel-Rückerstattung soll aber weiter über die nächsten drei Jahre abgeschafft werden. DBV und andere haben bereits angekündigt, dass sie das so nicht akzeptieren werden. Aber wie groß ist der Spielraum der Ampel in der Frage überhaupt noch?
Sparkompromiss steht und wird umgesetzt
Mit Stand von heute anscheinend null. Auf Anfrage teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium heute mit, dass der gestern bekannt gewordene Kompromissvorschlag nun über das Wochenende finalisiert und in Gesetzentwürfe gegossen werden soll. Für Änderungen scheint da wenig Raum zu sein.
Nach der Berechnung des Ressorts bedeutet die Kürzung des Entlastungsatzes für das Jahr 2024 um 40 % für den durchschnittlichen landwirtschaftlichen Betrieb eine Einbuße von rund 1.100 € gegenüber 2023. Bezogen auf das Jahr 2025 wären es bei der vorgesehenen Kürzung um 70 % gut 1.900 €, die der Durchschnittshof verlieren würde. Mit der kompletten Abschaffung sind es dann etwa 2.800 €.
Biodiesel und Rapsöl als Alternative?
Im Gegenzug zu den von den Ampelspitzen vereinbarten Kürzungen will das BMEL prüfen, wie die Landwirtschaft bei der Nutzung alternativer Treibstoffe beziehungsweise Antriebe unterstützt werden kann. Zum Einsatz von Biodiesel bei landwirtschaftlichen Maschinen sollen Gespräche mit dem Bundesumweltministerium (BMU) und dem Bundesverkehrsministerium (BMDV) geführt werden. Ziel ist es, interne Kreisläufe zu forcieren, indem Traktoren beispielsweise mit Rapsöl betankt werden. Vorstellbar ist hier für das BMEL ein Förderprogramm zur entsprechenden Umrüstung der Schlepper. Geprüft werden soll auch die Wiedereinführung einer steuerlichen Begünstigung von Biodiesel. Dies dürfe aber nicht zu einem Anstieg der Biodieselimporte führen, denn es gehe um die Stärkung regionaler Kreisläufe, hieß es.
Klargestellt wurde, dass es keine weitere Einsparung bei der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) geben wird. Die Gegenfinanzierung erfolgt hauptsächlich durch den Verzicht auf Erlöse aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz. Statt 670 Mio. € erhält das Ministerium lediglich 134 Mio. € zur Unterstützung der Transformation der Fischerei. Sparen wird das Bundeslandwirtschaftsministerium auch, indem es bestimmte, zuvor geplante neue Förderprogramme nun nicht auflegen wird.
Landwirte sollen nicht überreizen
Bekanntermaßen besteht der Deutsche Bauernverband (DBV) auf die Beibehaltung auch der Agrardieselbeihilfe und hält an der angekündigten Aktionswoche vom 8. bis 15. Januar fest. Geplant sind zahlreiche regionale Proteste von Kreisbauernverbänden. Abgeschlossen werden soll die Aktionswoche mit einer Großdemonstration in Berlin.
Mit Blick auf die unverändert anstehenden Protestwochen warnt das BMEL jedoch davor, den Bogen zu überspannen. Einerseits sei die Ampel den Landwirte schon entgegengekommen. Andererseits drohe die Unterstützung der Bevölkerung für die Landwirte verloren zu gehen. Im Berliner Agrarressort geht man im Übrigen davon aus, dass die Demonstrationen der Landwirtschaft nach diesem Kompromiss abebben werden.