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topplus Ampel hebt Sperre auf

BMEL kann rund 164 Mio. € für Waldumbau und Moorschutz auszahlen

Deutsche Waldbesitzer und Landwirte können aufatmen: Nach dem Haushaltsstreit werden zwischenzeitlich einbehaltene Mittel für Klimaschutzmaßnahmen im Wald und in Mooren ausgezahlt.

Lesezeit: 2 Minuten

Im Zuge des Ampelstreits um den Bundeshaushalt 2025 war auch im Geschäftsbereich des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) die Auszahlung mancher Gelder auf Eis gelegt worden.

Das Eis scheint nun gebrochen, denn das Ressort gab heute „Grünes Licht für noch ausstehende Mittel für klimaschonende und klimaangepasste Forst- und Landwirtschaft: Noch für 2024 erhält das BMEL rund 164 Mio. € aus dem Klima- und Transformationsfonds für klimaangepassten Waldumbau, Wiederbewaldung und Moorschutz. Damit können die BMEL-Förderprogramme wie geplant fortgesetzt werden.

Knapp 94 Mio. € für Waldumbau

Wie das Ministerium erläutert, ist beispielsweise der Weg geebnet für eine fortgesetzte Finanzierung von rund 93,5 Mio. € im Jahr 2024 für den klimaangepassten Waldumbau und die Wiederbewaldung geschädigter Flächen im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz. Um Treibhausgasemissionen aus Moorböden zu reduzieren und Landwirten wirtschaftliche Perspektiven zu bieten, fördert das BMEL zudem Maßnahmen zum Schutz von Moorböden und zur Reduzierung der Torfverwendung mit rund 26 Mio. €.

Auch die Programme „Maßnahmen für eine Verbesserung der Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau“, „Wirtschaftsdünger“, „Maßnahmen zum Humusaufbau“ sowie das „Forschungs- und Innovationsprogramm Klimaschutz im Bereich Ernährung und Landwirtschaft“ erhalten die vollständig im Haushaltsplan 2024 eingeplanten Mittel.

Infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 und angesichts der angespannten Haushaltslage wurden den Ressorts im Gegensatz zu den Vorjahren nicht bereits zu Beginn des Haushaltsjahres alle Mittel zugewiesen, sondern nach den Vorgaben des Bundesministers der Finanzen gestaffelt. Dies diente als Vorsichtsmaßnahme, um auf unvorhergesehene Ausgabebedarfe oder drohende Mindereinnahmen flexibel reagieren zu können.

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