Außerlandwirtschaftliche Investoren erwerben immer häufiger Anteile („Share Deal“) an landwirtschaftlichen Betrieben und erlangen so Kontrolle über die zugehörigen Flächen. Dabei erwerben sie das Land nicht direkt, sondern kaufen Anteile von Gesellschaften, die Land besitzen. Für außerlandwirtschaftliche Investoren hat das den Vorteil, dass sie das Grundstückverkehrsgesetz umgehen. Sie müssen nicht nachweisen, dass sie Landwirte sind.
Im Rahmen der Landwirtschaftszählung 2020 hat das Statistische Bundesamt (Destatis) erstmals Daten zur Zugehörigkeit landwirtschaftlicher Betriebe zu Unternehmensgruppen bzw. zu außerlandwirtschaftlichen Investoren und Agrarholdings ermittelt. Danach war bundesweit mehr als ein Drittel (36 %) der landwirtschaftlichen Betriebe in der Rechtsform juristische Person oder Personenhandelsgesellschaft Teil einer Unternehmensgruppe.
Unternehmensgruppen kontrollieren 11 % der Landwirtschaftsfläche
Bei der Zugehörigkeit zu einer Unternehmensgruppe wurde bei allen Betrieben der Rechtsform juristische Person oder Personenhandelsgesellschaft untersucht. Von den insgesamt 262.800 landwirtschaftlichen Betrieben in der Landwirtschaftszählung 2020 waren knapp 4 % oder 10.200 Betriebe juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften. Diese bewirtschafteten zusammen eine Fläche von rund 3,63 Mio. ha, was etwa 22 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Deutschland ausmacht.
Von den Betrieben der Rechtsform juristische Person oder Personenhandelsgesellschaft waren 3.700 Betriebe Teil einer Unternehmensgruppe und bewirtschafteten insgesamt eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von 1,84 Mio. ha. Die Betriebe von Unternehmensgruppen bewirtschafteten also etwa die Hälfte der landwirtschaftlichen Flächen der juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften und damit mehr als 11 % der gesamtdeutschen landwirtschaftlichen Flächen.
Fokus in Ostdeutschland
Die Problematik lasse sich jedoch nicht auf die gesamte Bundesrepublik verallgemeinern. Insgesamt sei ein deutlicher Unterschied in der Präsenz von Unternehmensgruppen in der Landwirtschaft zwischen den westdeutschen und ostdeutschen Bundesländern zu verzeichnen. Während im Westen nicht einmal 26 % der juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften einer Unternehmensgruppe angehörten, waren es im Osten 48 %.
Der Anteil der durch Unternehmensgruppen kontrollierten Flächen an der Fläche der Betriebe dieser Rechtsformen insgesamt war mit 31 % im Westen und 53 % im Osten ähnlich ungleich verteilt. Absolut betrachtet war diese Fläche mit 426 000 ha (52 %) in Brandenburg am größten, der größte prozentuale Anteil war mit knapp 58 % in Thüringen zu verzeichnen. Mit 94 % liegt fast die gesamte durch Unternehmensgruppen kontrollierte landwirtschaftliche Fläche in den ostdeutschen Bundesländern.
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