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Borchert: „Am Tierwohl kommt keine politische Partei mehr vorbei“

Die Finanzierung von Tierwohl muss Teil der Koalitionsverhandlungen werden, drängt Bundesminister a.D. Borchert. Beim CDU-Vorschlag für einen privaten Fonds mit gesetzlicher Umlage ist er skeptisch.

Lesezeit: 3 Minuten

Trotz vieler Studien ist die Finanzierung der Borchert-Pläne zum Umbau der Tierhaltung vor der Bundestagswahl offen. Der Vorsitzende des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung und Bundesagrarminister a.D., Jochen Borchert, erläutert im Interview, warum er von einem privatwirtschaftlichen Fonds wenig hält und weiterhin für staatliche Tierwohlprämien mit einer Finanzierung über eine Steuer plädiert.

Einige CDU-Agrarpolitiker werben für eine alternative Tierwohlfinanzierung über einen privatwirtschaftlichen Fonds, der mit einer gesetzlich festgelegten Umlage von Handel und Gastronomie gespeist wird. Bringt das die Umsetzung Ihres Borchert-Konzepts voran?

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Borchert: Das Konzept ist nicht abgestimmt und hat keine Mehrheit bei den Agrarpolitkern in der CDU/CSU Fraktion. Es birgt einen großen Aufwand an Bürokratie bei der Eintreibung der Umlage beim Handel, der Gastronomie oder den Flaschenhälsen in der Schlacht- und Molkereiwirtschaft. Im CDU-Wahlprogramm steht, dass ein Finanzierungsmodell über staatliche Verträge abgesichert wird und den Landwirten Planungssicherheit gewährleisten soll. Das ist entscheidend. Eine solche Planungssicherheit können die Landwirte mit der Tierwohlumlage, wie sie nun einige bevorzugen, nicht erhalten.

Ein privatwirtschaftlicher Fonds kann keine Sicherheit geben, wenn die Finanzierung über ein Gesetz geregelt wird.

Warum?

Borchert: Wie kann ein privatwirtschaftlicher Fonds 20-jährige Verträge anbieten, wenn nicht sicher ist, wie lange das Gesetz zur Finanzierung gilt? Landwirte brauchen für den Umbau ihrer Ställe möglichst langfristige Sicherheiten über 20 Jahre. Ein privatwirtschaftlicher Fonds kann aber keine sichere langfristige vertragliche Sicherheit geben, wenn die Finanzierung über ein Gesetz geregelt wird. Der Staat kann ein Gesetz jederzeit ändern, ohne dass die betroffenen Landwirte dafür entschädigt werden.

Sie hatten immer für 20-jährige Verträge über Tierwohlprämien mit dem Staat und eine Finanzierung über eine Verbrauchsteuer oder die Erhöhung der Mehrwertsteuer plädiert, warum ist das sicherer?

Borchert: Es gibt die Vertragstreue des Staates. Wenn der Staat Verträge mit den Landwirten abschließt, können sie Entschädigung verlangen, sollten die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sein. Ob die Finanzierung nun über eine Verbrauchsteuer oder die Erhöhung der Mehrwertsteuer gestaltet wird, muss politisch entschieden werden. Beides wäre möglich, hat die Machbarkeitsstudie der Bundesregierung gezeigt.

Die Umlage belastet den Verbraucher genauso wie die Verbrauchsteuer oder die Mehrwertsteuer.

In seinem Sofortprogramm spricht sich CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet diese Woche erneut bewusst gegen Steuererhöhungen aus. Steht das der Finanzierung der Borchert-Vorschläge im Weg?

Borchert: Der privatwirtschaftliche Fonds mit der gesetzlichen Umlage muss genauso Geld eintreiben. Das ist sogar vergleichbar mit der Erhebung einer Verbrauchsteuer. Die Umlage belastet den Verbraucher genauso wie die Verbrauchsteuer oder die Mehrwertsteuer. In allen Fällen muss man die politische Diskussion, wer die Tierwohlprämien zahlt, führen. Für die Mehrwertsteuererhöhung spricht, dass sie auf der Einnahmenseite so gut wie überhaupt keine Bürokratie erzeugt.

Im Sommer hat die EU zugesagt, dass der Staat auch Vertragslaufzeiten, die über sieben Jahre hinaus bis zu 20 Jahre reichen, abschließen kann. Ist damit das bisherige Hauptargument gegen die staatlichen Tierwohlprämien entkräftet?

Borchert: Ich bin da sehr optimistisch. Mit der Entfristung der Vertragslaufzeiten sind die verbliebenen rechtlichen Probleme weitgehend gelöst. Die Finanzierungsfrage muss nun in den Koalitionsverhandlungen endlich festgelegt werden, ganz egal wie sie ausgeht. An der Tierwohldebatte kommt keine politische Partei mehr vorbei. Das gilt erst recht, seit Aldi die Anhebung auf die Haltungsstufen drei und vier verkündet hat. Da muss eine Lösung gefunden werden. Auch die CDU kann sich beim Tierwohl nicht auf ein Sofortprogramm, in dem keine Steuererhöhungen versprochen werden, zurück ziehen.

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