Der Bundesrat hat heute die Verbringensverordnung gebilligt, bei der einheitliche Dokumentationsanforderungen für den Verbleib von Wirtschaftsdüngern für Betriebe mit und ohne Fläche vorgesehen sind. Wie der DBV mitteilt, haben die Länder eine sehr weitreichende Regelung verabschiedet. Änderungen zur Vermeidung einer drohenden Doppelbürokratie für landwirtschaftliche Betriebe seien damit leider nicht durchgekommen. Der DBV hatte im Vorfeld die angestrebte Gleichbehandlung nur unter der Voraussetzung für sinnvoll erachtet, dass die Betriebe, die bereits im Zusammenhang mit den notwendigen Aufzeichnungen nach der Düngeverordnung belegen, ob sie Wirtschaftsdünger aufnehmen oder abgeben, keine zusätzlichen Dokumentationspflichten und Auflagen erfüllen müssen. Nun sei Bundesagrarministerin Aigner gefordert, entweder Doppelbürokratie mit zusätzlichen oder schärferen Dokumentationspflichten zu verhindern oder die Verordnung nicht in Kraft zu setzen, so der Verband.
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