Der Bundesrat drängt auf eine Erhöhung der Transparenz und eine Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten bei der überbetrieblichen Verwertung von Wirtschaftsdünger. Mit deutlicher Mehrheit beschloss die Länderkammer am vergangenen Freitag den Entwurf einer Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger. Ziel sind einheitliche Dokumentationsanforderungen für den Verbleib von Wirtschaftsdüngern für Betriebe mit und ohne Fläche. Die Vorlage sieht drei neue Informationspflichten für Betriebe vor, die Wirtschaftsdünger abgeben, befördern und übernehmen.
Keine Mehrheit fanden Anträge Bayerns, die Anforderungen zu reduzieren und aufnehmende Betriebe, die bereits durch die Düngeverordnung zu einer jährlichen Nährstoffbilanz verpflichtet sind, von zusätzlichen Aufzeichnungsverpflichtungen auszunehmen. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner muss nun entscheiden, wie sie mit dem Bundesratsentwurf verfährt und ob sie die Verordnung in Kraft setzt. Offenbar will das Ressort aber eine eigene Verordnung vorlegen. Das kündigte eine Sprecherin an. Darin werde man Anforderungen an die Erfassung der gewerblichen Verbringung von Wirtschaftsdünger festlegen. Gleichzeitig werde das Ministerium dafür Sorge tragen, dass der bürokratische Aufwand für die landwirtschaftlichen Betriebe auf das "unbedingt notwendige Maß" beschränkt werde, so die Sprecherin nach dem Beschluss der Länderkammer.
DBV enttäuscht
Die Länder haben laut dem DBV eine sehr weitreichende Regelung verabschiedet. Änderungen zur Vermeidung einer drohenden Doppelbürokratie für landwirtschaftliche Betriebe seien damit leider nicht durchgekommen. Der DBV hatte im Vorfeld die angestrebte Gleichbehandlung nur unter der Voraussetzung für sinnvoll erachtet, dass die Betriebe, die bereits im Zusammenhang mit den notwendigen Aufzeichnungen nach der Düngeverordnung belegen, ob sie Wirtschaftsdünger aufnehmen oder abgeben, keine zusätzlichen Dokumentationspflichten und Auflagen erfüllen müssen. Nun sei Bundesagrarministerin Aigner gefordert, entweder Doppelbürokratie mit zusätzlichen oder schärferen Dokumentationspflichten zu verhindern oder die Verordnung nicht in Kraft zu setzen, so der Verband.
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