Das Bundesumweltministerium (BMU) und das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) haben sich auf gemeinsame Regeln zur Düngeverordnung geeinigt. Das bestätigten beide Ministerien am Mittwoch gegenüber top agrar. Der Vorschlag soll noch am Donnerstag an die EU-Kommission nach Brüssel verschickt werden und danach veröffentlicht werden. Die Einigung entspricht im Großen und Ganzen den Maßnahmen, die in den vergangenen Wochen und Monaten diskutiert wurden. Nicht öffentlich sind nur noch zwei Details. Erstens, welche Ausnahmen vom Düngeverbot im Herbst in den roten Gebieten es für Zwischenfrüchte und Raps geben wird. Zweitens, welche Ausnahme vom 20% Abschlag bei der Düngung in den roten Gebieten es für konventionelle Betriebe, die organisch und mineralisch düngen, vorgesehen sind. Vereinbart ist, dass der 20% Abschlag im Durchschnitt der Flächen und nicht mehr pro Schlag wirken soll. Außerdem gibt es eine Ausnahme von der 20% Regel für Dauergrünland und für Betriebe, die im Durchschnitt ihrer Flächen nicht mehr als 170 kg/ha organischen Stickstoff düngen. Das dürfte vor allem die Ökobetriebe entlasten.
Termin im Kanzleramt ist entfallen
Das Bundeskanzleramt hat sich im Endeffekt doch nicht direkt in die Verhandlungen eingemischt. Zu dem vom Kanzleramt anvisierten Termin diese Woche Dienstag ist es wohl nicht gekommen, heißt es in Berlin. Die Ministerien seien vorher einig gewesen.
EU-Kommission und Bundesrat müssen noch zustimmen
Nach der Veröffentlichung der konkreten Details ist die nächste Frage, ob das Düngepaket der Bundesregierung jetzt der EU-Kommission ausreicht, um die EU-Nitratrichtlinie umzusetzen. Parallel zur Bewertung der EU-Kommission muss die Bundesregierung die Eckpunkte noch in den Text der Düngeverordnung ausformulieren. Danach folgt das Bundesratsverfahren, in dem abschließend auch die Länder noch ein offizielles Mitspracherecht haben. Allerdings hatten BMEL und BMU die Länder bereits für ihre Einigung eng angebunden, um weitere Verzögerungen im Bundesrat zu vermeiden.
Regeln sollen ab Mai 2020 gelten
Abgeschlossen sein soll das Rechtsetzungsverfahren im nächsten Frühjahr, so dass die neuen Regeln im Mai 2020 in Kraft treten könnten. Das wären genau zwei Jahre nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) Deutschland wegen der Missachtung der EU-Nitratrichtlinie im Juni 2018 verurteilt hatte. Damit würde die Frist, die Deutschland damals zur Nachbesserung erhalten hatte, gewahrt.