Angesichts leerer Kassen wird es trotz wachsender Witterungsrisiken in absehbarer Zeit keine Zuschüsse des Bundes für landwirtschaftliche Mehrgefahrenversicherungen geben. Das stellt die Bundesregierung klar.
So sei vor dem Hintergrund der Haushaltsentwicklung im Bund sowie der aktuellen Kürzungen der Mittel der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in den nächsten Jahren keine Möglichkeit einer finanziellen Beteiligung des Bundes an einer dauerhaft angelegten Mehrgefahrenversicherung innerhalb der GAK sowie darüber hinaus gesehen werde.
Zudem stellt die Regierung fest, dass Maßnahmen zur Milderung der Folgen extremer Witterungsereignisse in die Zuständigkeit der Bundesländer fallen. Die Bezuschussung von Mehrgefahrenversicherungen sei im Rahmen der Zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) aus Mitteln der EU und der Länder seit diesem Jahr möglich.
Vorrangig sollten aber nach Ansicht der Bundesregierung vorbeugende risiko- und schadensvermeidende, produktionstechnische Maßnahmen zur Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel verfolgt und intensiviert werden. Im Rahmen der GAK seien Investitionen zur Verhütung von Schäden an Sonderkulturen förderfähig, die durch Naturkatastrophen gleichzusetzende, widrige Witterungsverhältnisse entstanden seien.
Finanzierungsspielräume würden eingeengt
Ablehnend äußert sich die Bundesregierung auch zur Einführung einer steuermindernden Risikorücklage. Diese ist aus ihrer Sicht „kein geeignetes Mittel, um den Folgen von Extremwetterereignissen zu begegnen“.
Eine solche Rücklage hätte für einen großen Teil der Betriebe nicht den gewünschten Effekt, da sie nicht zielgenau sicherstellen könne, dass den Betrieben im Krisenfall die notwendige Liquidität zur Überwindung der Krise zur Verfügung stehe. Es würden hauptsächlich Betriebe mit hohen Gewinnen profitieren, die leichter aus eigener Kraft in der Lage wären, Krisen zu bewältigen, als kleinere Betriebe, so die Regierung.
Daneben wäre eine solche Risikorücklage streng zweckgebunden zu bilden und zu verwenden. Hierdurch würden zwangsläufig die Liquidität der Betriebe und deren Finanzierungsspielräume für notwendige Investitionen außerhalb solcher Krisenzeiten eingeengt.