Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Waldumbau Seelische Gesundheit Steuern in der Landwirtschaft

topplus Haltungsvorgaben für Rinder

CDU-Politikerin Stumpp: Özdemir hat aus den Bauernprotesten nichts gelernt

Unbeirrt arbeitet Cem Özdemir an der Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf Rinder. Das stößt nicht nur in der Landwirtschaft teils auf Kritik, auch von der Bundestags-CDU gibt es Widerspruch.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Tierhaltungskennzeichnung ist beim Schweinefleisch noch lange nicht in allen Verwertungsrichtungen umgesetzt, dennoch will Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in relativ kurzer Zeit auch auf Rindfleisch ausweiten. Dafür hagelte es von vielen Seiten Beschwerden, denn aus Sicht von Fachverbänden sind noch längst nicht alle Mängel im bestehenden Rechtsrahmen ausgemerzt.

Özdemir hält jedoch an seinem Plan fest und hat die Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung am Mittwoch auch im Ernährungsausschuss des Bundestags vorgestellt. Angesichts der davor aufgelaufenen Kritik aus der Praxis zeigt sich die CDU-Bundestagsabgeordnete Christina Stumpp irritiert über das Vorgehen des Ministers.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Roter Teppich für argentinisches Steak

Sie meint: „Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir hat aus den Bauernprotesten nichts gelernt. Mit der geplanten Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes schafft er noch mehr Bürokratie und rollt den roten Teppich für das argentinische Steak aus, während er unsere heimische Landwirtschaft an die Wand fährt. Statt unsere regionalen Betriebe zu stärken, führt er ein ideologisches Bürokratiemonster ein, das nur deutsches Fleisch betrifft – ausländische Produkte, die oft unter fragwürdigen Bedingungen und mit einer miserablen CO2-Bilanz hergestellt werden, bleiben völlig außen vor. So sieht Özdemirs Verständnis von mehr Tierwohl aus: Unsere heimische Landwirtschaft in den Ruin zu treiben und den Markt für billiges Importfleisch öffnen.“

Stumpp moniert, dass der CO2-intensive Transport von argentinischem Rindfleisch beim Tierhaltungskennzeichnungsgesetz unberücksichtigt, „während die deutschen Landwirte unter immer strengeren Auflagen leiden“. Damit schaffe Cem Özdemir Wettbewerbsnachteile. Die CDU-politikerin weiter: „Das Ziel der Grünen ist klar: In Deutschland bald keine Tierhaltung mehr zu haben – Hauptsache, die Importregale sind voll. Özdemir spricht von Tierwohl, doch in Wahrheit bereitet er das Ende unserer heimischen Landwirtschaft vor, um seine eigene politische Bilanz auf Kosten unserer Bauern zu polieren.“

Das sieht der Entwurf für Rinder vor:

Maßgeblich für die Tierhaltungskennzeichnung bei Rindern sollen die letzten zwölf Monate vor der Schlachtung sein. Laut dem Papier soll in der Haltungsform „Stall+Platz“ Rindern mit einem Gewicht von 150 bis 400 kg jeweils 3,5 m2, zwischen 400 und 600 kg rund 4,5 m2 und über 600 kg dann 5,5 m2 zur Verfügung stehen. Daneben soll der Stall unterschiedliche Anforderungen etwa an den Liegebereich sowie die Ausstattung beispielsweise mit einer Viehbürste erfüllen müssen. Dabei sollen die Halter aus einer Palette von Möglichkeiten wählen können.

Drei Stallformen sind für die Haltungsform „Frischluftstall“ vorgesehen. Beim „Frischluftstall“ soll das Außenklima einen wesentlichen Einfluss auf das Stallklima haben, den Tieren jederzeit eine unbegrenzte Fläche außerhalb eines Stalles zur Verfügung stehen oder sie Tieren in der Vegetationszeit mindestens sechs Stunden täglich an mindestens 120 Tagen im Jahr auf einer zur Beweidung geeigneten Grünfläche gehalten werden.

Drei Stallformen für die Haltungsform „Auslauf/Weide“

Ebenfalls drei Stallformen enthält das Eckpunktepapier für die Haltungsform „Auslauf/Weide“. In Stallform 1 soll den Tieren jederzeit ein Auslauf zur Verfügung stehen müssen, durch den jedem Tier ermöglicht wird, äußere Witterungseinflüsse und Umwelteindrücke wahrzunehmen. Dabei soll jedem Tier in diesem Auslauf je nach Gewicht eine bestimmte Mindestbodenfläche zur Verfügung stehen. In Stallform 2 soll die Haltung der Tiere in der Vegetationszeit mindestens sechs Stunden täglich an mindestens 120 Tagen auf einer zur Beweidung geeigneten Grundfläche erfolgen müssen.

In der restlichen Zeit sollen sich die Tiere im Stall frei bewegen können und dabei Mindestplatzvorgaben eingehalten werden müssen. In Stallform 3 sollen die Tiere dauerhaft im Freien ohne festen Stall gehalten werden und ihnen im Winter ein geschützter Liegebereich zur Verfügung stehen müssen.

In der Haltungsform Bio sollen schließlich die entsprechenden Vorgaben in der EU-Verordnung erfüllt sein müssen.

top + Bestens informiert zur EuroTier 2024

Über 60 % sparen + Gewinnchance auf einen VW Amarok sichern!

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.