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topplus Tierhaltungskennzeichnung

„BMEL-Kriterien gehen an der Realität vorbei“

Eine Allianz mehrerer Verbände und Organisationen der Wirtschaft spricht sich gegen das Vorgehen des BMEL bei der Tierhaltungskennzeichnung von Rindfleisch aus.

Lesezeit: 3 Minuten

In der letzten Woche waren erste Pläne des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Tierhaltungskennzeichnung von Rindfleisch bekannt geworden. Das Eckpunktepapier soll den Verbänden vorgelegt worden sein. Zeitgleich ist aber das Programm für die Kennzeichnung von Schweinefleisch noch nicht final umgesetzt. Deshalb gibt es jetzt Kritik von mehreren Seiten.

Eine Allianz mehrerer Verbände, nämlich Bauernverband, Bundesverband Rind und Schwein, Deutscher Raiffeisenverband, Initiative Tierwohl, Milchindustrieverband, QM-Milch sowie Verband der Fleischwirtschaft, kritisiert das Vorgehen des BMEL scharf. Zwar halten sie grundsätzlich eine Tierhaltungskennzeichnung für richtig und sinnvoll. Deshalb habe die Wirtschaft unter anderem mit der Initiative Tierwohl, dem QMilch-Programm und der privaten Haltungsformkennzeichnung im Handel Transparenz für den Verbraucher geschaffen.

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Bei Schweinefleisch noch viele Fragen offen

„Mit der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung bei Schweinefleisch hat Bundesminister Cem Özdemir jedoch ein Gesetz geschaffen, das noch erhebliche Mängel aufweist. Bevor dieses Gesetz auf den Rindfleischbereich ausgeweitet wird, müssen zunächst die Geburtsfehler des Gesetzes behoben werden. Beispiele dafür sind die fehlende bundeseinheitliche Auslegung der Kriterien für die verschiedenen Kategorien, die ungeklärte Frage der Datenweitergabe an die nachgelagerten Stufen, die unzureichende Möglichkeit zum Downgrading und die mangelhafte Einbindung privater Systeme“, so die Verbände.

"Vorschläge vom BMEL sind nicht praxistauglich"

Darüber hinaus stellen die sieben Verbände und Organisationen fest: „Auch die ersten Vorschläge für die Kriterien bei Rind in den jeweiligen Stufen, die das BMEL mit dem Eckpunktepapier vorgelegt hat, gehen an der Realität vorbei und weisen verschiedene Inkonsistenzen zwischen den einzelnen Stufen auf. Anhand der Kriterien, die für die letzten 12 Monate vor der Schlachtung gelten, sollen Jungbullen und Milchkühe eingestuft werden. Es wird aber nicht berücksichtigt, wie eine andere Aufstallung der Milchkühe während der Trockenstehphase oder auch Haltungssysteme mit zunehmender Automatisierung (Melken, Fütterung) zu bewerten sind.“

Landwirtschaftsministerium sorgt für Verunsicherung bei Tierhaltern

Statt die Landwirtschaft zu entlasten, werde die Wettbewerbsfähigkeit der Tierhaltung in Deutschland weiter eingeschränkt und zusätzliche Bürokratie erzeugt, ohne dass ein Mehr an Tierwohl absehbar ist. Die geplante Erweiterung des bestehenden Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes führt in der vorgelegten Form zu einer hohen Verunsicherung der Betriebe, die bereits erhebliche Tierwohlinvestitionen getätigt haben, um an den Mehrwertprogrammen der Wirtschaft teilzunehmen zu können und nun erneut ihre Ställe umbauen müssten.

Darüber hinaus gehen die Anforderungen an einigen Stellen ohne wissenschaftliche Begründung weit über die Anforderungen der von der Wirtschaft getragenen Systeme hinaus und gefährden die dort erzielten Fortschritte beim Tierwohl in hohem Maße.

Ministerium hat Tierhalter und Wirtschaft nicht einbezogen

Auch das Vorgehen des BMEL wird von den Verbänden und Organisationen kritisiert. So wurden weder die Tierhalter noch die Fleisch- und Milchwirtschaft oder die etablierten Systemträger der Wirtschaft in die Erarbeitung des Eckpunktepapiers einbezogen.

Die Verbände und Organisationen der Wirtschaft fordern das BMEL auf, zunächst die bestehenden Probleme bei der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung für Schweinefleisch zu lösen und dann mit den Wirtschaftsbeteiligten wissenschaftlich fundierte Kriterien für die Ausweitung auf Rindfleisch zu erarbeiten und dabei bestehende Ausarbeitungen zu berücksichtigen.

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