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Kommentar
Haltungskennzeichnung: Ein Gesetz, das keiner braucht!
Bis zum 1. August 2024 muss gemäß neuem Gesetz jeder Schweinemäster seine Haltungsform melden. Dabei existiert bereits ein gut funktionierendes System, meint Redakteurin Gerburgis Brosthaus.
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