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topplus Kommentar

Haltungskennzeichnung: Ein Gesetz, das keiner braucht!

Bis zum 1. August 2024 muss gemäß neuem Gesetz jeder Schweinemäster seine Haltungsform melden. Dabei existiert bereits ein gut funktionierendes System, meint Redakteurin Gerburgis Brosthaus.

Lesezeit: 2 Minuten

Im Herbst 2023 ist das neue Tierhaltungskennzeichnungsgesetz der Bundesregierung in Kraft getreten. Bis zum 1. August 2024 muss nun jeder Schweinemäster seine Haltungsform melden. Unnötiger Bürokratieaufwand? Ein Kommentar von Redakteurin Gerburgis Brosthaus.

Tierhaltungskennzeichnungsgesetz – schon der Name ist sperrig. Und das beste Beispiel dafür, wie der Staat es nicht machen sollte. Es gibt keinen Handlungsbedarf für dieses Gesetz.

Wir haben ein gut funktionierendes, etabliertes System der Wirtschaft, um vier unterschiedliche Haltungsstandards bei Schweinen, Rindern, Hähnchen, Puten und sogar Pekingenten bis in die Ladentheke zu kennzeichnen.

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Insbesondere Haltungsform 2 mit der Initiative Tierwohl ist eine Erfolgsgeschichte: Beim Verbraucher bestens bekannt, schlank organisiert, mit einem anerkannten Kontroll­system, das den Staat keinen einzigen Cent kostet. Einziges Manko: keine eigene Bio-Stufe.

Trotzdem machte sich das Bundeslandwirtschaftsministerium daran, das Rad neu zu erfinden. Mit dem Unterschied, das dies nicht leichtläufig rollt, sondern elend quietscht und rumpelt.

Woran sich das zeigt?

Ein nichtssagendes, unattraktives Logo, ein unausgegorener Meldeweg, den die Bundesländer kurz vor Toresschluss widerwillig umsetzen, ein bislang nicht existentes Kontrollsystem, eine riesige organisatorische und logistische Herausforderung für die Schlachthöfe, um die Rückverfolgbarkeit sicherzustellen.

Statt Bürokratie abzubauen, hat Cem Özdemir die Hürde völlig unnötig um mehrere Lagen erhöht. Mit der Gefahr, dass jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht bei den Ausführungshinweisen. Damit ist den Verbrauchern nicht gedient – und den Tierhaltern erst recht nicht!

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