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Niedersachsen: Schweinehalter können ihre Haltungsform jetzt melden

Ab heute können niedersächsische Schweinehalter ihre Haltungsformen im Internetportal des LAVES melden.

Lesezeit: 2 Minuten

Laut Tierhaltungskennzeichnungsgesetz müssen alle deutschen Schweinemäster, die ihre Tiere zur Schlachtung abgeben, die Haltungsform ihrer Ställe zum 1. August 2024 melden. In Niedersachen ist dafür die liegt die Zuständigkeit beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES). Ab heute können niedersächsische Schweinehalter ihre Haltungsformen im zugehörigen Internetportal melden.

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Wie die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) informiert, müssen sich Schweinemäster in dem Portal zunächst einmal mit den Zugangsdaten, die sie auch zur Anmeldung bei der HI-Tier-Datenbank nutzen (VVVO-Nummer und PIN), ausweisen. Sie können dann der Verwendung der Stammdaten aus der HI-Tier-Datenbank zustimmen, um die Adressdaten automatisiert auszufüllen oder diese händisch eingeben.

Je nach Betriebskonstellation müssen sie dann eine oder mehrere Haltungseinrichtungen (im Wesentlichen die einzelnen Ställe) anlegen und dazu jeweils weitere Angaben machen – u.a. die uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche der Haltungseinrichtung, Tierzahlen, Lagepläne, Zertifikate und sonstige Nachweise.

Das LAVES hat eine ausführliche Beschreibung zur Meldung erstellt und auch eine Hotline eingerichtet. Diese Informationen, eine FAQ-Liste und auch eine sehr detaillierte Beschreibung der Kriterien je Haltungskategorie finden Sie auf der Seite des LAVES.

Was müssen ITW-Betriebe melden?

Laut ISN werden die meisten Meldungen wohl die Haltungskategorien Stall und Stall+Platz betreffen. Während die Kategorie Stall – also die Erfüllung des gesetzlichen Standards – relativ eindeutig ist, kann die Meldung für Betriebe, die an der Initiative Tierwohl (ITW) teilnehmen, komplizierter sein. Denn auch wenn die ITW-Kriterien ab dem kommenden Jahr an die Stufe Stall+Platz angeglichen werden, so erfüllen die ITW-Betriebe im Normalfall aktuell nur die Kriterien der Stufe Stall, merkt die ISN an.

Für Niedersachsen hat das Laves das Vorgehen bei der Meldung im FAQ eindeutig beschrieben: "Wenn der Betrieb zum Zeitpunkt der Mitteilung noch nicht die Anforderungen der Haltungsform Stall+Platz einhält, muss zunächst die Haltungsform Stall mitgeteilt werden. Erst dann, wenn der Betrieb die Kriterien der Haltungsform Stall+Platz umgesetzt hat, kann eine Änderungsmitteilung erfolgen".

ISN-Seminar für Mitglieder zur Kennzeichnung und ITW

Am kommenden Mittwoch, den 10. Juli 2024 um 14 Uhr, veranstaltet die ISN ein Webinar mit weiteren Erläuterungen zur Haltungskennzeichnung in den Bundesländern, aber auch zur Fortführung der Initiative Tierwohl. Dabei geht es u.a. auch um die Ausgestaltung der Kriterien. ISN-Mitglieder können sich hier anmelden.

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