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Meldung zur Haltungskennzeichnung: Wettlauf gegen die Zeit in NRW

Bis zum 1. August müssen Schweinehalter ihre Haltungsform melden. Für Landwirte in NRW wird wohl das Lanuv zuständig sein.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Schweinehalter ihre Haltungsform bis zum 1. August den zuständigen Behörden melden müssen. Doch auch vier Wochen vor dem Ende der Meldefrist fragt sich mancher Landwirt: An wen muss ich überhaupt melden? In vielen Bundesländern ist weiterhin unklar, wer die Meldung annimmt.  

Wettlauf gegen die Zeit in NRW 

Nachdem sich Niedersachsen dazu entschieden hat, dass das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) die Meldungen der Landwirte entgegen nehmen und verarbeiten soll, soll nach Informationen von top agrar in NRW das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (Lanuv) die Registrierung übernehmen. Die entsprechende Änderung der Zuständigkeitsverordnung ist in Bearbeitung. 

Abzuwarten bleibt, ob die Behörde das Meldeportal rechtzeitig ans Laufen bekommt. Derzeit werde auf Hochtouren am Meldeportal gearbeitet, heißt es dazu. Sobald das Portal freigeschaltet wird, wird das Lanuv hierüber informieren. Die NRW-Landwirtschaftsverbände und die Erzeugerringe sollen dann ihre Mitgliedsbetriebe umgehend informieren. 

Mit der HIT-Kennung registrieren 

Sobald die Technik läuft, können sich die Schweinehalter mit ihrer HIT-Kennung im Meldeportal registrieren. Die Betriebsdaten liegen dann bereits voreingestellt vor, sodass die Landwirte nur die Daten zur Stallfläche, Anzahl der Tiere, der Haltungsform und dazu vorliegende Nachweise, z.B. einer Zertifizierungsstelle wie QS oder ITW, angeben müssen.  

Da die Meldung ausschließlich elektronisch erfolgt, ist nach Eingabe der abgefragten Daten lediglich ein Klick notwendig, um die Meldung ans Lanuv zu senden. 

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