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DBV kommentiert den EU-Milchmarktbericht

Der heute vorgelegte Milchmarktbericht der EU-Kommission bestätigt laut dem DBV die schwierige Lage auf den Märkten für Milch und Milchprodukte. Neben der Darstellung der aktuellen Situation führe der Bericht alle Maßnahmen auf, die Brüssel bereits zur Stabilisierung der schwierigen Marktlage ergriffen habe.

Lesezeit: 2 Minuten

Der heute vorgelegte Milchmarktbericht der EU-Kommission bestätigt laut dem DBV die schwierige Lage auf den Märkten für Milch und Milchprodukte. Neben der Darstellung der aktuellen Situation führe der Bericht alle Maßnahmen auf, die Brüssel bereits zur Stabilisierung der schwierigen Marktlage ergriffen habe. Allerdings habe die Kommission zu spät und zu halbherzig reagiert, um schon im letzten Winterhalbjahr die wegbrechende Nachfrage bei Milch zu stabilisieren, ist sich der Bauernverband sicher. Statt langfristiger Ziele - wie eine Verlängerung der Saldierung - seien jetzt schnelle Maßnahmen nötig, z.B. Absatzförderung. Daher sei es unverständlich, warum die EU-Kommission zum Beispiel eine Wiedereinführung von Beihilfen für den Absatz von Bäckerbutter, Speiseeis oder für Sozialhilfeeinrichtungen ablehnt, so der Verband am Mittag.


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Die EU schlägt allerdings auch die Reduzierung des Milchkuhbestandes als kurzfristig wirksame Möglichkeit zur Marktentlastung vor. Wenn Brüssel das schnell umgesetzt und finanziert, wäre solch ein EU-weit angebotenes Programm trotz Bedenken allerdings sinnvoll, meint der DBV. In Kombination mit einer angepassten Vorruhestandsregelung könnte diese Maßnahme für viele Betriebe eine Neuausrichtung der Produktion erleichtern. Eine Änderung des im Health Check bestätigten Milchquotensystems will die EU-Kommission dagegen nicht vornehmen. Es habe sich gezeigt, dass trotz der Erhöhung der Milchquote die Milchanlieferung in Europa rückläufig sei. Daher wird eine Quotenkürzung oder auch eine Aussetzung der Quotenerhöhung nicht in Erwägung gezogen. Zudem weist die Kommission darauf hin, dass alle Maßnahmen, die das Quotenmanagement betreffen (einschließlich Saldierung) frühestens zum 1. April 2010 umgesetzt werden können. Damit könnten sie keinen kurzfristigen Beitrag zur Entschärfung der Marktsituation leisten. Der DBV begrüßt die vorgeschlagenen Möglichkeiten, die EU-weiten Grenzen für nationale Hilfsmaßnahmen nach der De-minimis-Regelung von 7.500 auf 15.000 Euro anzuheben. Dadurch können die jeweiligen Mitgliedstaaten den Landwirten zum Beispiel in größerem Ausmaß als bisher Zinsverbilligungen zur Verfügung stellen.


Alle weiteren Maßnahmen, die die Kommission in dem Papier nennt, sind laut dem Bauernverband längst bekannt und zum Teil schon umgesetzt, wie etwa das Vorziehen der EU-Prämien.


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