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Düngegesetz-Novelle kommt mit Verursacherprinzip und Monitoring-Pflicht

Das Düngesetz schafft neue Grundlagen: Das Verursacherprinzip soll gut wirtschaftende Landwirte bei der Düngung in Roten Gebieten entlasten. Damit verbunden sind aber neue Monitoringpflichten.

Lesezeit: 5 Minuten

Der Bundestag hat am Mittwoch die Novelle des Düngegesetzes beschlossen. Damit kann das lange geforderte Verursacherprinzip in Roten Gebieten endlich angewendet werden. Betriebe, die ihre eigenen Nährstoffbilanzen im Griff haben, können damit in Zukunft auch in solchen Regionen bedarfsgerecht düngen. Grundlage für einzelbetrieblichen Ausnahmen wird ein einzelbetriebliches Monitoring sein, bei dem die Daten der Betriebe anonymisiert an die zuständigen Stellen gemeldet werden.

Stoffstrombilanz schon ab 15 ha LF

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Die Stoffstrombilanz bleibt Teil des Düngegesetzes. Sie wird allerdings umbenannt und heißt nun „Nährstoffbilanz“. Künftig sollen landwirtschaftliche Betriebe schon ab 15 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF) Aufzeichnungen über ihre Nährstoffströme führen müssen. Bisher galt das erst für Betriebe, die 20 ha LF beziehungsweise 50 Großvieheinheiten überschritten. Dafür soll sich die Frist für die betriebliche Aufzeichnung von drei auf sechs Monate nach Zu-/Abfuhr verlängern. Zudem soll es Richtwerte für maximal zulässige betriebliche Bilanzwerte für Phosphor geben.

Ausgenommen bleiben auch weiterhin Betriebe und Biogasanlagen, die weniger als 750 kg Stickstoff pro Hektar (N/ha) aus Wirtschaftsdüngern aufnehmen oder erzeugen. Diese Begrenzung gilt beispielsweise in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Weitere Ausnahmen von der Nährstoffbilanzverordnung gelten künftig für Kurzumtriebsplantagen, Zierpflanzen- und Weihnachtsbaumkulturen, Baumschulen, Baumobstflächen, Weinflächen und Strauchbeerenflächen, darunter auch solche, die nicht im Ertrag stehen.

Über die entsprechenden Verordnungen können nun die Länder mittelfristig gezielte Maßnahmen ergreifen, um diejenigen Landwirte zu entlasten, die nachweislich nicht zur Nitratbelastung beitragen. Das BMEL soll zudem regeln, dass die im Rahmen des Monitorings von den Betrieben an die Landesbehörden übermittelten Daten anonymisiert an die Bundesebene weitergegeben werden, sodass auf Bundesebene die Modellierung in anonymer Form stattfinden kann. Damit sollen die Betriebsdaten der Landwirte wirksam geschützt werden. In einer Entschließung wollen die Ampelfraktionen Anforderungen an die Nährstoffbilanz- und an die Monitoringverordnung festlegen, die beide nach der Verabschiedung des Düngegesetzes umgehend auf den Weg gebracht werden sollen.

Mittag: Haben Forderungen der Landwirtschaft erfüllt

Nach Auffassung der agrarpolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Susanne Mittag, und der zuständigen Berichterstatterin Sylvia Lehmann hat die Politik mit der Novelle die langjährige Forderung des Berufsstands nach Einführung des Verursacherprinzips erfüllt. Der Kompromiss sei eine Lösung, die Gesundheit und Umwelt schützt und zugleich Landwirtinnen und Landwirte, die hier bereits vorbildlich agieren, perspektivisch von Auflagen entlasten.

Hocker: Umsetzung möglichst bürokratiearm gestalten

Auch der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Gero Hocker, zeigt sich zufrieden: „Mit der Änderung des Düngegesetzes schafft die Ampelkoalition die Voraussetzung, dass Landwirte von Einschränkungen bei der Düngung in roten Gebieten befreit werden können. Denn wenn Betriebe ordnungsgemäß wirtschaften und daher nachweislich nicht Verursacher für Gewässerverschmutzung sind, müssen Auflagen wegfallen.“

Hocker ist sich zudem sicher, dass durch das Monitoring nachgewiesen werden wird, dass vielerorts nicht die Düngung die Ursache für Nitrat im Grundwasser ist und somit Landwirte keine Schuld daran tragen. Er fordert, dass im nächsten Schritt die Verordnungen zur Umsetzung des Düngegesetzes vom BMEL zusammen mit den Ländern möglichst unbürokratisch, praxistauglich und verursachergerecht entwickelt werden müssen.

Krüsken: Festhalten an Stoffstrombilanz unverhältnismäßig

Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht in der Verabschiedung des Düngegesetzes in dieser Woche im Deutschen Bundestag eine vertane Chance für den Bürokratieabbau: „Das Festhalten an der Stoffstrombilanz ist eine vertane Chance für den Bürokratieabbau. Die Stoffstrombilanz ist europarechtlich nicht erforderlich und wurde von Deutschland im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens auch nicht verlangt.“

Der Bauernverband gibt zu bedenken, dass der Bundestag im Antrag „Landwirtschaft in Deutschland im Dialog zukunftsfähig gestalten“ den Bürokratieabbau selbst als notwendigen Schritt in Aussicht gestellt hatte. „Das Ignorieren des eigenen Vorhabens ist völlig unverständlich und stellt die Verlässlichkeit der Bundesregierung in Frage“, moniert DBV-Generalssekretär Bernhard Krüsken. Der enorme bürokratische Aufwand für die Stoffstrombilanz sei auch deshalb unverhältnismäßig, weil kein Nutzen für die Optimierung der Düngung und den Gewässerschutz erkennbar ist.

Da hört es laut Krüsken aber nicht auf. „Es wird die Chance vertan, bereits jetzt im Düngegesetz Festlegungen zu treffen, um nachweislich gewässerschonend wirtschaftende Betriebe von den strengen Auflagen in Roten Gebieten zu befreien. Damit schiebt die Regierungskoalition das Thema Verursachergerechtigkeit auf die lange Bank und sitzt die angemessenen Erleichterungen für die Betriebe über Jahre hinweg aus“, kritisiert Krüsken. Er sieht nun den Bundesrat gefordert, die vielfach geforderte und auch von der EU-Kommission unterstützte Verursachergerechtigkeit mit Befreiungen für Betriebe in Roten Gebieten auf den Weg zu bringen. Zudem fordert der DBV die Bundesländer auf, als Zeichen des Bürokratieabbaus in der Landwirtschaft, die Stoffstrombilanz ersatzlos zu streichen.

Schulz: Schluss mit Pauschalhaftung in Roten Gebieten

Auch der AbL Bundesvorsitzende Martin Schulz sieht noch erheblichen Nachbesserungsbedarf: „Der Novellierung des Düngegesetzes müssen in den nachfolgenden Verordnungen dringend weitere Schritte hin zu einer verursachergerechten, bürokratiearmen und verlässlichen Düngepolitik folgen. Mit der einzelbetrieblichen Nährstoffbilanzierung muss eine Datengrundlage geschaffen werden, welche eine Alternative für das System der Roten Gebiete und den Pauschalhaftungen bietet.“

Betriebe, die geringe Stickstoff- und Phosphorüberschüsse nachweisen können, müssen laut Schulz von den Sanktionen befreit werden. Dafür müsse sich Deutschland bei der Europäischen Kommission einsetzen. Zudem sollten Betriebe mit besonders niedrigen Nährstoffsalden für ihre Gewässer- und Umweltschutzleistungen honoriert werden. Hier fordert die AbL eine zusätzliche Öko-Regelung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Generell müsse der Dokumentationsaufwand deutlich reduziert und Fristen zur Dokumentation von Nährstoffflüssen flexibler gesetzt werden, um die Betriebe spürbar zu entlasten, so der AbL-Bundesvorsitzende.

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